Technik

Google-Dienst gesetzeswidrig? Neue Zweifel an Street View

Auch deutsche Straßen sollen künftig per Street View virtuell zu begehen sein. Dafür hat Google schon einige Zugeständnisse an die strengen deutschen Datenschützer gemacht. Jetzt könnte ein neues Rechtsgutachten den Street-View-Start weiter verzögern: Der Dienst verstößt demnach immer noch gegen deutsches Recht.

Die Kamera soll nicht mehr sehen als ein Passant, fordern die Gutachter.

Die Kamera soll nicht mehr sehen als ein Passant, fordern die Gutachter.

(Foto: picture alliance / dpa)

Eine knappe Woche ist es her, dass Google ein Rechtsgutachten zu Street View präsentierte. Ergebnis: Das Panorama-Programm ist unter Datenschutzaspekten unbedenklich. Dass man das auch anders sehen kann, zeigt nun ein Gutachten, das die rheinland-pfälzische Landesregierung in Auftrag gegebenen hat. Demnach verstoßen die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View zu großen Teilen gegen deutsches Recht. Unter anderem wird kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt werden. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", so der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger. Er forderte, Google müsse gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke verwendet würden.

Zwei Meter als natürliche Grenze

Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft. "Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinwegfilmen.

 

Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen.

 

Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den Street-View-Dienst werden die Bilder dann nahtlos zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im Detail ansehen kann. Deutschland soll bereits weitgehend abgelichtet sein, auch wenn der US-Konzern wegen des Widerstands von Politikern, Datenschützern und einiger Kommunen länger mit einem Start von Street View in Deutschland wartete. Den im Mai 2007 vorgestellten Dienst gibt es bereits unter anderem in den USA und Großbritannien.

 

Die Landesregierung will das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Diese sollen prüfen, ob Google Street View damit neue Auflagen gemacht werden können. Justizminister Bamberger sieht die Vorlage vor allem als "Anreiz, neue Gespräche mit Google zu führen." Der aktuelle Diskussionsprozess solle mit dem Gutachten weiter befördert werden. Sollte Google dennoch nicht zu Kompromissen bereit sein, will Bamberger mit seinen Länderkollegen über den Bundesrat aktiv werden: "Dann machen wir halt ein Gesetz."

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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