Technik

Klage gegen Tauschbörsennutzer Stallone jagt Raubkopierer

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(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Feuer aus allen Rohren! In dem Action-Streifen "The Expendables" ist das Programm. Seine Macher blasen nun auch in der wirklichen Welt zum Angriff. Ihre Sammelklage könnte die größte der Geschichte werden. Aber auch in Deutschland gehen Stallone und Co. gegen Filesharing vor.

Mindestens 23.000 Tauschbörsen-Teilnehmer in den USA werden demnächst unerfreuliche Post bekommen. Ihnen wird vorgeworfen, den Hollywood-Film "The Expendables" von Sylvester Stallone ("Rambo", "Rocky") illegal heruntergeladen zu haben, berichtet das US-Magazin "Wired". Ein Bundesgericht habe angeordnet, dass Internet-Provider die Adressen der mutmaßlichen Raubkopierer an die Rechteinhaber herausgeben müssen.

Nach Informationen von ZDNet hatte Richter Robert Wilkins der Produktionsfirma Nu Image bereits im März erlaubt, 6500 IP-Adressen auszuwerten. Nun legte Nu Image nach und reichte eine Liste mit 23.000 Anschlüssen ein.

Möglicherweise kommen sogar noch weitere Verdächtige hinzu. Ob diese am Ende tatsächlich alle angeklagt werden, ist zwar fraglich. Denn die Rechteinhaber bieten den mutmaßlichen Rechtsverletzern regelmäßig an, zur Beilegung der Sache einen bestimmten Pauschalbetrag zu bezahlen. Häufig zahlen die Beschuldigten aus Angst vor einem kostspieligen Gerichtsverfahren.

Anschlussinhaber = Rechtsverletzer?

Allerdings formiert sich auch Widerstand. In den USA geht es dabei vor allem darum, ob der Inhaber eines Internetanschlusses zwangsläufig mit dem Rechtsverletzter identisch sein muss. Mindestens ein US-Richter hat diese Frage bereits verneint - mit Hinweis darauf, dass es vergleichsweise leicht sei, sich etwa in ein lokales Funknetz (WLAN) einzuschleichen und einen fremden Anschluss für illegale Aktivitäten zu nutzen.

In Deutschland vertreten Gerichte die Ansicht, dass jeder Anschlussinhaber mit geeigneten Mitteln dafür sorgen muss, dass sein Zugang nicht missbraucht wird. Unterlässt er das, trifft ihn zumindest eine Mitschuld - Juristen sprechen von Störerhaftung. Belangt wird man hierzulande allerdings nicht für das reine Downloaden (auch wenn schon das illegal ist).

Vielmehr setzen spezialisierte Anwaltskanzleien an einer technischen Besonderheit der Tauschbörsen an: Wer einen Film aus einem P2P-Netz herunterlädt, bietet in aller Regel gleichzeitig zumindest Teile davon auch zum Upload an. Und dieses "zugänglich machen" wird teilweise mit empfindlichen Strafen geahndet.

Stallone und seine Mitstreiter im Film "The Expendables" (darunter: Jet Li, Mickey Rourke, Dolph Lundgren und Arnold Schwarzenegger) lassen ihre Interessen übrigens auch hierzulande mit Nachdruck vertreten. Nach Informationen des Vereins zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn wurden bereits im Oktober 2010, also zwei Monate nach dem Kinostart des Streifens, erste Abmahnungen an Tauschbörsen-Teilnehmer in Deutschland verschickt.

 

 

 

Quelle: ntv.de

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