Kein Schadenersatz EnBW scheitert vor Gericht
06.04.2016, 11:35 Uhr
Akw Philippsburg
(Foto: dpa)
EnBW erleidet mit seiner Klage gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg wegen des Akw-Moratoriums 2011 eine juristische Schlappe. Der Energiekonzern kann noch in Berufung gehen.
EnBW hat im Streit um das Atommoratorium eine Niederlage erlitten: Das Landgericht Bonn hat eine Klage des Energiekonzerns gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg abgewiesen, wie das Gericht mitteilte. EnBW hatte wegen der vorübergehenden Zwangsabschaltung der Atomkraftwerke Neckarwestheim und Philippsburg Schadensersatz in Höhe von rund 261 Millionen Euro gefordert.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass EnBW nicht direkt nach der Ankündigung der Stilllegung im März 2011 geklagt hatte. Der Konzern hatte zunächst davon abgesehen und dabei auf einen möglichen Imageschaden verwiesen. Erst vor Ablauf der Verjährungsfrist Ende 2014 hatte EnBW dann Klage eingereicht.
Die Landgerichtskammer hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung im Februar signalisiert, dass die Erfolgsaussichten von EnBW eher gering seien. Der Konzern kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Auch Eon und RWE hatten gegen Bund und Länder wegen der dreimonatigen Stilllegung der ältesten Atomkraftwerke nach dem Reaktorunglück von Fukushima im März 2011 geklagt. Eon fordert rund 380 Millionen Euro von Bayern und Niedersachsen sowie dem Bund. Das Landgericht Hannover hat für den 28. April eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Weitere Klagen gegen deutschen Staat
Das RWE-Verfahren läuft noch am Essener Landgericht. Der Prozess werde voraussichtlich Ende des Jahres fortgesetzt, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Energiekonzerne haben noch weitere Klagen gegen den Staat angestrengt. So fordern Eon, RWE und Vattenfall Entschädigungen in Milliardenhöhe für den 2011 endgültig beschlossenen Atomausstieg. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in einigen Monaten zu rechnen.
Quelle: ntv.de, wne/DJ