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Gericht weist Eilanträge ab LNG-Terminal vor Rügen darf weitergebaut werden

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Die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Rügener LNG-Terminal dürfen laut Gerichtsentscheid weitergehen.

Die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Rügener LNG-Terminal dürfen laut Gerichtsentscheid weitergehen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erst vor gut zwei Wochen kann die Deutsche Umwelthilfe per Eilverfahren einen Baustopp rund um das LNG-Terminal Mukran erringen, nun gibt es einen Rückschlag. Die Aussichten der Eilverfahren seien laut Gericht gering, die Bauarbeiten können weitergehen.

Die Arbeiten im Greifswalder Bodden im Zusammenhang mit dem Rügener LNG-Terminal können weitergehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Eilanträge von zwei Umweltverbänden dagegen abgelehnt, wie das oberste deutsche Verwaltungsgericht mitteilte.

Die Umweltschützer hatten sich dagegen gewandt, dass das Bergamt Stralsund die Arbeiten am Meeresboden an der LNG-Anbindungsleitung auch in den Monaten Januar und Februar erlaubt hatte. Sie hatten die Ausdehnung der Bauzeit insbesondere wegen der bevorstehenden Laichsaison des Herings verhindern wollen.

"Klagen voraussichtlich unbegründet"

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Die Eilanträge seien nach einer "summarischen Prüfung ihrer Erfolgsaussichten" abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Die Klagen gegen den längeren Bauzeitraum seien voraussichtlich unbegründet. Verstöße gegen Naturschutzrecht seien derzeit nicht festzustellen. Die Planungsbehörden gingen außerdem zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus.

Die Pipeline soll das geplante LNG-Terminal in Mukran auf Rügen mit dem Festland verbinden. Die Umweltverbände haben gegen die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitung geklagt. Über diese Klagen in der Hauptsache hat das Bundesverwaltungsgericht nach eigenen Angaben noch nicht entschieden.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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