Deutsche Niederlage im EEG-Streit Millionenzahlung von Betrieben rechtens
10.05.2016, 15:33 Uhr
Wer Ökostrom erzeugt, wird mit Mitteln aus der EEG-Umlage gefördert.
(Foto: dpa)
Energieintensive deutsche Firmen, die ab 2014 einen Teil der EEG-Umlage nachzahlen mussten, bekommen ihr Geld nicht zurück. Das urteilt das Gericht der Europäischen Union. Das deutsche Wirtschaftsministerium will sich jedoch noch nicht geschlagen geben.
Bei der Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage für Ökostrom waren von 2012 bis 2014 unzulässige Beihilfen enthalten. Die EU-Kommission hat daher zu Recht verlangt, dass die Unternehmen etwa 30 Millionen Euro nachzahlen, entschied das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Somit können die Unternehmen nicht mehr auf eine Rückerstattung hoffen.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2012 wurde eine Förderung für Unternehmen festgeschrieben, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas erzeugen. Finanziert wird das über die EEG-Umlage, die Stromverbraucher zahlen müssen. Bestimmte energieintensive Unternehmen, etwa der chemischen sowie der Stahl- und Aluminiumindustrie, sind von der Umlage befreit, damit sie international wettbewerbsfähig bleiben.
Neuregelung von Kommission bestätigt
Die EU-Kommission entschied 2014, dass es sich hierbei um staatliche Beihilfen handelt. Die Unterstützung der Ökostrom-Erzeuger sei aber ganz, die Befreiung energieintensiver Unternehmen weit überwiegend mit EU-Recht vereinbar. Somit mussten die befreiten Unternehmen lediglich Teile der Umlage nachzahlen, nach Schätzungen insgesamt rund 30 Millionen Euro.
Das EuG bestätigte nun die Entscheidung der EU-Kommission. Zwar werde die Umlage nicht vom Staat, sondern von den privaten Netzbetreibern verwaltet, dies geschehe aber komplett nach staatlich vorgegebenen Regeln. Daher handele es sich um Beihilfen, die aber - wie von der Kommission entschieden - überwiegend mit EU-Recht vereinbar seien.
Bei einem Sieg Deutschlands gegen die EU-Kommission hätten die energieintensiven Unternehmen die von ihnen gezahlte EEG-Umlage zurückbekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium will nun prüfen, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt. Mit dem heute gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 wurden die Vergünstigungen für energieintensive Unternehmen komplett neu geregelt. Dies wurde von der EU-Kommission bereits als zulässig bestätigt.
Quelle: ntv.de, mli/AFP