Ratgeber

Urteil zu Altersdiskriminierung Beamte bekommen 100 Euro pro Monat

Seit 2006 dürfen Beamte nicht mehr nach Altersstufen bezahlt werden. Doch nicht alle Länder haben die Richtlinie sofort umgesetzt. Die betroffenen Beamten bekommen Entschädigung - aber nicht sehr viel.

Bis zu 100 Euro im Monat bekommen die klagenden Beamten nun nachgezahlt.

Bis zu 100 Euro im Monat bekommen die klagenden Beamten nun nachgezahlt.

(Foto: imago stock&people)

Junge Beamte dürfen nicht allein wegen ihres Alters schlechter bezahlt werden als ältere Kollegen, das sieht das EU-Recht vor. Doch manche Bundesländer haben sich mit der Umsetzung der Richtlinie Zeit gelassen. Hier haben die Beamten nun Anspruch auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung, hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen. Das Gericht sprach Entschädigungen von 50 bis 5550 Euro zu (Az. 2 C 3.13).

Von dem Urteil profitieren aber nur Beamte, die rechtzeitig geklagt haben. Allein im Bundesland Sachsen sollen noch mehr als tausend Verfahren anhängig sein. Früher richtete sich die Beamtenbesoldung in Deutschland grundsätzlich nicht nur nach der Tätigkeit, sondern auch nach Altersstufen. Nach der Neuregelung des Bundes knüpft die Beamtenbesoldung nun an "Erfahrungsstufen" und an die Dienstzeit an.

Stichtag für die Berechnung der Entschädigung ist das Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes Mitte August 2006. Der Freistaat Sachsen hatte diese Regelung auch zu diesem Zeitpunkt umgesetzt, Sachsen-Anhalt aber erst im April 2011. Geklagt hatten mehrere Beamte und Soldaten, die sich durch ihre Besoldungs-Einstufung nach Lebensalter benachteiligt sahen.

Wie viel Geld sie nun bekommen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab: Das Gericht billigte den Klägern pro Monat eine Entschädigung von 100 Euro zu. Da das Gleichbehandlungsgesetz erst Mitte August 2006 in Kraft trat und Besoldung immer für einen ganzen Monat gezahlt wird, hatte das Gericht diesen Entschädigungsbetrag für diesen Monat halbiert. Ein Kläger aus Sachsen bekam deshalb 50 Euro Entschädigung, ein weiterer aus Sachsen-Anhalt aber 5550 Euro.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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