Ratgeber

Lehrer hat mit Klage Erfolg Behinderter kann Beamter auf Lebenszeit werden

Auch Menschen mit Behinderung können Lehrer werden. Doch darf sich ein Lehrer verbeamten lassen, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit droht? Das Hessische Landessozialgericht meint ja und gibt damit einem Lehrer mit Multipler Sklerose Recht.

Das Hessische Landessozialgericht hat die Rechte behinderter Lehrer gestärkt.

Das Hessische Landessozialgericht hat die Rechte behinderter Lehrer gestärkt.

(Foto: dpa)

Ein angestellter Lehrer mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 Prozent ist einem schwerbehinderten Menschen gleichzustellen. Das bedeutet: Auch bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von nur fünf Jahren kann ein Schwerbehinderter in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 6 AL 116/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem verhandelten Fall war bei einem an Multipler Sklerose erkrankten Lehrer ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt worden. Als Studienrat war er fünf Jahre im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe beschäftigt. Weil eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde er nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. 

Das Staatliche Schulamt führte dazu aus:"Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist derzeit in Gefahr, da aus ärztlicher Sicht der Eintritt vorzeitiger Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung wäre eine Prognose hinsichtlich der Dienstfähigkeit für nur noch 10 Jahre zu stellen. Möglicherweise käme der Gutachter unter diesen Voraussetzungen zu einem anderen Ergebnis. Sollte die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht möglich sein, würde Herr A.in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis weiterarbeiten können.“

Der Lehrer beantragte die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, da er dann auch bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von lediglich fünf Jahren trotzdem Beamter auf Lebenszeit werden kann. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag aber ab.

Das Urteil: Der Mann bekam sowohl beim Sozialgericht als auch beim Landessozialgericht Recht. Hinsichtlich des geeigneten Arbeitsplatzes sei die Tätigkeit als Lehrer im Beamtenverhältnis ausschlaggebend. Wenn eine mindestens fünfjährige Dienstfähigkeit prognostiziert werde, könne man außerdem davon ausgehen, dass die körperliche Eignung gegeben sei.

Quelle: ntv.de, dpa

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