Gesetzentwurf des Justizministeriums Mehr Rechte für Versicherte
31.01.2012, 17:10 UhrDie Bundesregierung will Privatversicherten mehr Rechte einräumen. Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der Krankenversicherer auf verbindliche Zusagen festlegt. Außerdem sollen Autofahrer umfassender geschützt sein, wenn ihr Versicherer pleite geht.
Private Krankenversicherer bezahlen zum Teil auch Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Das Problem: Oft dauert es eine ganze Weile, bis klar ist, ob der Versicherer die Kosten tatsächlich übernimmt. Jetzt will das Bundesjustizministerium dafür sorgen, dass die Kunden rechtzeitig Klarheit bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sichert Versicherten einen verbindlichen Auskunftsanspruch zu.
Sprengt eine Behandlung voraussichtlich die Grenze von 3000 Euro, muss die Versicherung verbindlich zusagen, ob sie die Kosten übernimmt. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen, spätestens aber nach zwei Wochen. Zudem sollen Versicherte länger Zeit haben, ihre Krankenversicherung zu kündigen, falls diese die Beiträge erhöht. Bislang liegt die Frist bei einem Monat, künftig sollen zwei Monate bleiben, um sich eine neue Versicherung zu suchen. Wer im Basistarif versichert ist, soll einen Selbstbehalt einfach kündigen können, wenn sich durch den Selbstbehalt nicht auch der Beitrag reduziert.
Eine Neuregelung sieht der Gesetzentwurf auch für Insolvenzen in der Kfz-Versicherung vor: Geht der Versicherer pleite, springt bei Schäden zwar grundsätzlich die Verkehrsopferhilfe ein. Unter Umständen müssen die Versicherten aber doch noch zahlen, etwa wenn sie Verkehrseinrichtungen wie Ampeln oder Verteilerkästen beschädigen. Hier soll die Haftung nun auf 2500 Euro beschränkt werden.
Quelle: ntv.de, ino