Ratgeber

Im Osten wird's teurer Neue Bemessungsgrenzen

Im kommenden Jahr gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen. Im Westen ändert sich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nichts, im Osten steigt die Bemessungsgrenze. Für die gesetzliche Krankenversicherung soll bundesweit ein leicht niedrigerer Betrag als bisher gelten.

(Foto: picture-alliance/ ZB)

Mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Der Verdienst darüber ist sozialversicherungsfrei. Diese Werte werden alljährlich entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst.

Nach dem aktuellen  Kabinettsbeschluss bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2011 im Westen unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen. Im Osten steigt die Grenze von 4650 auf 4800 Euro.

Für Ost-Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich also um bis zu 17 Euro im Monat teurer. Das gleiche gilt für deren Arbeitgeber.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Bei den davon betroffenen Einkommensgruppen führt dies zu einer minimalen Entlastung. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zugleich von 49.950 Euro auf 49.500 Euro zurückgenommen. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.

Der Entscheidung des Kabinetts liegt eine Einkommensentwicklung 2009 von minus 0,39 Prozent im Westen und plus 0,84 Prozent im Osten zugrunde. Ein-Euro-Jobs sind darin nicht enthalten. Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.

Quelle: ntv.de, AFP

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