Krankmelden in den Ferien Urlaubstage einfach nachholen
09.07.2014, 12:58 UhrDer Urlaub ist da - und die Erkältung auch. Was nicht jeder Arbeitnehmer weiß: Krank verbrachte Urlaubstage zählen gar nicht als Urlaub. Wer sich seine Ansprüche sichern will, sollte schnell handeln.

Man muss den Urlaub nicht unbedingt abbrechen, wenn man sich krank meldet.
(Foto: imago stock&people)
Das dürfte vielen Arbeitnehmern bekannt vorkommen: Das ganze Jahr über spielt der Körper mit, doch kaum winkt der Urlaub, ist die Erkältung da. Ärgerlich. Noch übler ist es, wenn die lang ersehnte Urlaubsreise mit gebrochenen Gliedmaßen oder anderen üblen Krankheiten endet. Mit der Erholung, die der Urlaub eigentlich bringen soll, ist es dann natürlich vorbei. Die gute Nachricht: Urlaubstage, die man krank verbringt, lassen sich nachholen – vorausgesetzt, man kümmert sich rechtzeitig darum.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihrer Firma mitteilen, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz und das gilt auch im Urlaub. Will man die krank verbrachten Urlaubstage später nachholen, sollte man sich auch daran halten. Die Meldung sollte "unverzüglich" erfolgen, also am ersten Tag der Krankheit oder so schnell es eben geht. Wer fernab der Zivilisation von einem Magen-Darm-Virus heimgesucht wird, kann womöglich nicht so schnell reagieren wie jemand, den es in der Ferienanlage erwischt. Entscheidend ist letztlich, dass die Information "ohne schuldhaftes Zögern" übermittelt wird. Eine E-Mail, ein Anruf oder ein Fax sind die üblichen Wege. Wichtig ist, dass die Krankmeldung nicht bei den Kollegen landet, sondern direkt bei den Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
Aufpassen beim Attest
Wer sich im Ausland krank meldet, muss auch die dortige Adresse mitteilen, damit der Arbeitgeber gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit überprüfen lassen kann. Ist man länger als drei Tage krank, muss man sich um ein ärztliches Attest kümmern, das gilt auch im Urlaub. Häufig gibt es Probleme mit ausländischen Attesten, weil die Ärzte nur die Erkrankung im medizinischen Sinne aufschreiben. Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: die Arbeitsunfähigkeit. Sie sollte in der Bescheinigung unbedingt erwähnt werden.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss außerdem der Krankenkasse Bescheid geben. Ist man zurück in Deutschland, darf man nicht vergessen, die Krankenkasse und den Arbeitgeber über die Rückkehr zu informieren.
Krank verbrachte Urlaubstage gehen von der Erholungszeit ab. Allerdings sollte man nicht dem Irrtum aufsitzen, dass sich der genehmigte Urlaub automatisch nach hinten heraus verlängert. Er endet zunächst einmal so, wie man das ursprünglich beantragt hat. Allerdings kann man nun einen neuen Urlaubsantrag stellen und die nicht in Anspruch genommenen Tage nachholen – bis zum 31. März des Folgejahres.
Auch Verreisen möglich
Egal, ob zu Hause oder im Urlaub: Wer sich krankschreiben lässt, ist dadurch nicht zwangsläufig ans Bett gefesselt. Erlaubt sind alle Aktivitäten, die der Genesung förderlich sind oder ihr zumindest nicht schaden. Wer kann, darf also getrost spazieren gehen oder am Strand liegen. Kompliziert kann die Entscheidung werden, wenn man schon vor der Abreise krank wird. Ohne Reiserücktrittversicherung wird eine kurzfristige Absage ziemlich teuer. Sieht man sich imstande, die Reise trotz Krankheit anzutreten, sollte man sich auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber absprechen.
Wenn es der Gesundheit nicht abträglich ist, kann man im kranken Zustand womöglich auch verreisen, ohne den Urlaubsanspruch zu gefährden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az.: 12 K 5952/10). Geklagt hatte damals eine Beamtin, die trotz eines Bänderrisses eine Familienreise angetreten hatte. Wäre die Frau erst am Urlaubsort erkrankt, hätten die Krankheitstage auch nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden können, fanden die Richter.
Quelle: ntv.de, ino