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Babynamen finden Was geht, was nicht?

"Prinz Peppermint" oder "Königliche Hoheit Legolas"? Mit derlei Extravaganzen ist bei der royalen Kindernamensfindung nicht zu rechnen. Schade eigentlich, bleibt den Briten doch fast grenzenloser Spielraum bei der Namensvergabe. In Deutschland müssen sich Eltern hingegen an bestimmte Regeln halten.

Eine Tafel vorm Buckingham Palace zeigt die Geburt des Babys von Herzogin Kate an. Den Namen hat das Königshaus aber noch nicht verraten.

Eine Tafel vorm Buckingham Palace zeigt die Geburt des Babys von Herzogin Kate an. Den Namen hat das Königshaus aber noch nicht verraten.

(Foto: AP)

George, James, Alexander oder Louis? Wie der jüngste Spross des britischen Königshauses heißen wird, steht noch nicht fest, man wird aber wohl d avon ausgehen können, dass es Prinz William und Kate eher klassisch halten. "Prinz Kevin" oder "Prinz Geronimo"? Eher unwahrscheinlich. Rein rechtlich bliebe den adligen Eltern aber reichlich Spielraum für Extravaganzen, denn das britische Namensrecht ist großzügig: Beschränkungen gibt es keine, nur Namen, die eindeutig irreführend oder anstößig sind, werden nicht in den Pass eingetragen.

In Deutschland hingegen haben es Eltern etwas schwerer. Hier gibt es zwar kein Gesetz zur Vergabe von Vornamen, allerdings hat das Standesamt ein Wörtchen mitzureden. Die Beamten sollen die Kinder vor verantwortungsloser Namenswahl schützen. Dabei sind sie aber nicht an eine "Kanon herkömmlicher Vornamen" gebunden, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 klargestellt hat. Im verhandelten Fall wollten die Eltern ihrem Sohn den Zweitnamen "Lütke" geben, den Familiennamen des Vaters. Anders als das Standesamt konnten die Richter darin keine Beeinträchtigung des Kindeswohls erkennen, zumal "Lütke" zumindest im 17. und 18. Jahrhundert nachweislich auch schon als Vorname gebraucht wurde.

Selbst ohne diesen Nachweis wären die Eltern mit "Lütke" vorm BGH durchgekommen. Zulässig sind nämlich grundsätzlich auch "im Inland nicht gebräuchliche Vornamen oder gar Fantasienamen" stellten die Richter klar. Allerdings müsse dem Kind eine mit dem Vornamen einhergehende "Identitätsfindung und Individualisierung" ermöglicht werden. Einem Paar, das seinem Kind den Zweitnamen "Schmitz" geben wollte, erteilte das Kölner Oberlandesgericht deshalb eine Absage.

Vieles geht nur als Zweitname

Auch wenn Fantasienamen grundsätzlich erlaubt sind, gibt es ein paar Regeln, auf die Standesbeamte achten: Eltern dürfen ihre Kinder normalerweise keine willkürlichen Bezeichnungen als Vornamen geben. "Flasche Müller" oder "Apfel Schmidt" fallen damit genauso flach wie geografische Namen à la "Brooklyn Beckham". Wobei sich vor Gericht teils doch die ein oder andere Ausnahme durchsetzen lässt: "London" etwa ist als zweiter Vorname ebenso anerkannt worden wie "Sonne" oder "November".

Lässt sich aus dem Namen nicht eindeutig auf das Geschlecht des Kindes schließen, dann muss es einen zweiten Vornamen bekommen, der Klarheit schafft. So entschied etwa das Amtsgericht Düsseldorf, dass der aus dem Indianischen abgeleitete Name "Megwanipiu" nicht ausreicht. Sascha hingegen ist als einziger Name für einen Jungen zulässig, obwohl es auch Mädchen mit diesem Namen gibt.

Entscheidend ist vor allem Dingen, dass das Kind durch den Namen nicht verunglimpft wird. "Waldmeister" und "Borussia" kamen vor Gericht ebenso wenig durch wie "Pfefferminze", "Bierstübl" oder "Crazy Horse". Auch Eltern, die ihrem Sprössling den Namen "Störenfried" mit auf den Weg geben wollten, wurden abgewiesen. "Tom Tom" fand ebenfalls wenig Anklang vor Gericht. Das Urteil fiel übrigens schon im Jahr 1991, als es noch gar keine Navigationsgeräte unter diesem Namen  gab. Dass auch "Satan" bei den Standesämtern auf dem Index steht, versteht sich fast von selbst.

Ein Monat für die Namensfindung

Erstaunlich hingegen, welche Namen Eltern vor Gericht durchsetzen konnten: Für "Emelie-Extra" etwa gab das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein im Jahr 2003 grünes Licht. "Fanta" wurde als Mädchenname ebenso anerkannt wie "Dior" oder "Prestige". Auch "Tarzan", "Smudo" oder "Legolas" können in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Apropos Geburtsurkunde: Eine Geburt muss dem Standesamt innerhalb einer Woche gemeldet werden. Haben sich die Eltern bis dahin noch nicht auf einen Vornamen geeinigt, haben sie noch einen Monat ab dem Geburtstag Zeit für die Nachmeldung. Auf den Namen des Prinzennachwuchses wird man aber wohl nicht so lange warten müssen, das britische Königshaus will ihn "zu gegebener Zeit" verkünden.

Quelle: ntv.de

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