Ratgeber

Streunende Katzen Wer muss für den Tierarzt zahlen?

Tierärzte sind nicht gerade günstig. Für die eigene Katze nimmt man die Kosten wohl oder übel in Kauf. Doch wer zahlt, wenn man sich eines kranken Streuners erbarmt und das fremde Tier in Behandlung gibt?

Für herrenlose Tiere ist in Deutschland niemand zuständig. Oft kümmern sich Einzelpersonen oder Vereine.

Für herrenlose Tiere ist in Deutschland niemand zuständig. Oft kümmern sich Einzelpersonen oder Vereine.

(Foto: imago stock&people)

Wenn hilflos aufgefundene Tiere zum Tierarzt gebracht werden, ist es normalerweise Aufgabe der jeweiligen Kommune, für die Behandlung zahlen. Wer sich allerdings auf eigene Faust um herumstreunende Katzen - oder auch Hunde - kümmert, bleibt auf den Kosten womöglich sitzen. Die Streuner gelten nämlich nicht unbedingt als Fundtiere, wie jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zeigt. (Az.: 4 K 84/15.GI)

In dem Fall ging es um mehrere Katzen, die auf einem verlassenen Gehöft lebten und um die sich niemand kümmerte. Eine Tierschützerin nahm sich ihrer an. Aus ihrer Sicht waren die Tiere in schlechtem Gesundheitszustand, also fing sie die Katzen ein und brachte sie zum Tierheim. Dort wurden sie behandelt, kastriert und gechipped. Die Rechnung von gut 1200 Euro musste die Frau zunächst selbst übernehmen.

Danach wollte sie das Geld von der Gemeinde erstattet haben. Es sei schließlich deren Aufgabe, für die Unterbringung und Behandlung der Tiere zu sorgen. Doch die Behörden stellten sich quer - und bekamen damit jetzt auch vom Verwaltungsgericht Recht. Eine Katze könne nur dann als Fundtier eingestuft werden, wenn sie entweder an einem für Katzen ungewöhnlichen Ort oder einem fremden Ort vorgefunden werde, oder in hilfloser Lage entdeckt würde, so das Gericht. Das sei hier aber nicht geschehen. Die Frau habe die Katzen gar nicht gefunden, sondern eingefangen. Also habe sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes von der Gemeinde.

Ein grundsätzliches Problem

Die Tierschützerin hat aber noch Chancen, sich ihr Geld zurückzuholen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Gericht die Berufung zugelassen. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass die Kosten bei Findern oder Tierärzten hängen bleiben, weil die zuständigen Behörden die Zahlung verweigern. Kritisch ist immer wieder die Unterscheidung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. Fundtiere haben oder hatten einen Halter. Sie sind verloren gegangen oder dauerhaft entlaufen. Die Behandlungskosten trägt die Gemeinde. Kann der Halter ermittelt werden, wird die Rechnung an ihn weitergereicht. Herrenlose Tiere hingegen gehören niemandem, sei es, weil sie schon ohne Besitzer geboren wurden oder weil sie ausgesetzt wurden. Für den Umgang mit herrenlosen Tieren gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die Behörden sind also auch nicht zuständig.   

Wer ein hilfsbedürftiges Tier findet, sollte es auf jeden Fall melden, bevor man es in Behandlung gibt. Tagsüber ist üblicherweise das Ordnungsamt zuständig. Nachts solle man die Polizei informieren.

Quelle: ntv.de, ino

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