Was ändert sich 2014 ... ... bei Verkehr und Energie?
26.12.2013, 07:34 UhrDie Pkw-Maut soll kommen, doch wann und in welcher Form, steht noch in den Sternen. Sicher ist dagegen, dass die Punkteverteilung in der Flensburger Verkehrssünderkartei künftig anders laufen wird. Und dann bringt das neue Jahr auch noch ein paar Neuerungen für Hausbesitzer.
2014 wird die Flensburger Verkehrssünderkartei grundlegend reformiert. Doch Peter Ramsauer kann di e Früchte seiner Arbeit als Verkehrsminister nicht mehr ernten. Sein Nachfolger im Amt hat mit der Pkw-Maut ebenfalls ehrgeizige Pläne.
Verkehrssünderkartei
Lange haben Bund und Länder um die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei gerungen. Am Ende fand man doch noch einen Kompromiss, so dass das neue Punktesystem am 1. Mai in Kraft treten kann. Wie bisher gilt: Wer zu viele Punkte ansammelt, muss den Führerschein abgeben. Früher war das allerdings erst bei 18 Punkten der Fall, künftig reichen schon acht. Allerdings werden auch weniger Punkte vergeben. Für sie gelten jeweils eigene Verjährungsfristen:
Einen Punkt gibt es für "schwere Verstöße", etwa das Handy am Steuer, gefährliche Überholmanöver oder zu schnelles Fahren in Ortschaften. Der Eintrag wird nach zweieinhalb Jahren gelöscht.
Zwei Punkte gibt es für "besonders schwere Verstöße", etwa das Überfahren roter Ampeln. Sie verjähren nach fünf Jahren.
Mit drei Punkten werden Straftaten geahndet, beispielsweise Unfallflucht, schwere Nötigung oder Trunkenheit am Steuer. Bis zur Verjährung vergehen zehn Jahre.
Wer vier Punkte angesammelt hat, wird ermahnt, bei sechs gibt es eine Verwarnung. Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, werden nicht mehr in Flensburg registriert. Das gilt etwa für das Fahren ohne Plakette in der Umweltzone. Eine Amnestie für Verkehrssünder wird bleibt aus: Die bisher gesammelten Punkte werden mit der Reform nicht einfach gelöscht, sondern in das neue System umgerechnet.
Warnweste
Was in gewerblich genutzten Fahrzeugen schon Standard ist, wird jetzt auch für Privatleute Pflicht: Die Warnweste im Auto. Wer nach einer Panne oder einem Unfall aussteigen muss, kann die eigene Sicherheit dadurch deutlich erhöhen. Bei Dämmerlicht ist man mit Weste schon aus 150 Metern Entfernung zu erkennen, ohne sie frühestens bei 80 Metern. Vorgeschrieben ist nur eine Weste pro Fahrzeug, sinnvoll ist es, auch an die Beifahrer zu denken. Am besten deponiert man die Weste griffbereit im Innenraum.
Pkw-Maut
Ausländische Autofahrer sollen für die Nutzung deutscher Straßen bezahlen, fordert die CSU und hat die Pkw-Maut im Koalitionsvertrag durchgedrückt. Die Pläne sollen nach dem Willen des neuen Verkehrsministers schon 2014 umgesetzt werden. Ob in diesem Zeitraum ein entsprechendes Gesetz verabschiedest werden kann, das mit dem Europarecht vereinbar ist, bleibt abzuwarten. Offen ist auch, wie man die Maut für Autohalter aus Deutschland kostenneutral gestalten kann.
Energiausweise
Zum 1. Mail tritt eine Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft. Das wirkt sich unter anderem auf den Energieausweis aus. Auf neu ausgestellten Energieausweisen ist künftig auch die Effizienzklasse einer Immobilie vermerkt. Die Skala reicht von A+ bis hin zu H. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss den Energieeffizienzstandard schon im Inserat vermerken, spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis dann auch auszuhändigen – auch wenn der Interessent das gar nicht verlangt. Die neue Energieeinsparverordnung bringt auch strengere energetische Anforderungen für Neubauten. Die treten dann allerdings erst 2016 in Kraft.
Photovoltaik
Ab dem 1. Januar werden bei Photovoltaik-Dachanlagen nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms nach den Sätzen des EEG vergütet. Das gilt aber nur für größere Anlagen mit einer Leistung über 10 Kilowatt bis einschließlich 1000 Kilowatt. Betroffen sind außerdem nur Anlagen, die seit April 2012 in Betrieb gegangen sind.
Strompreise
Stromverbraucher werden für die Förderung der erneuerbaren Energien stärker zur Kasse gebeten. Die EEG-Umlage steigt 2014 um 0,963 Cent auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig wird eine sogenannte Umlage für abschaltbare Lasten eingeführt. Es gibt aber auch entlastende Faktoren, etwa die minimale Senkung der Umlage für die privilegierte Netznutzung durch stromintensive Unternehmen. Deutlicher fällt die Tendenz an der Strompreisbörse ins Gewicht, zuletzt sind die Preise dort zurückgegangen. Inwieweit Verbraucher diese Entwicklungen auf ihrer Stromrechnung merken, hängt vom Versorger ab. Viele halten ihre Preise derzeit noch konstant.
Apropos Stromversorger: Wer Gas- oder Strom im Internet oder am Telefon ordert, hat ab 13. Juni, auf jeden Fall die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Bisher haben nicht alle Anbieter ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Betriebskostenabrechnung
Bis spätestens 1. Januar müssen Vermieter geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte einbauen. Alte Warmwasserzähler und Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern müssen ausgetauscht werden, denn die Messdaten dieser Geräte darf der Vermieter nicht mehr für die Jahresabrechnung verwenden. Hat der Vermieter die Umrüstung verschlafen, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen – das gilt aber nur für den Anteil, der nicht gemäß der Heizkostenverordnung erfasst wurde.
Staubsauger
Stromfressenden Staubsaugern will die EU schrittweise den Saft abdrehen. Ab dem 1. September 2014 dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt. Außerdem sind ab September alle neuen Staubsauger mit einem Label zu versehen, das den Energieverbrauch anzeigt. Nasssauger, Industriestaubsauger und einige andere Geräteklassen sind von der Neuregelung aber ausgeschlossen.
Quelle: ntv.de, ino