Betrug ohne Folge für Ex-Halter Abgewrackt nach Afrika
05.08.2009, 12:57 UhrDas alte Auto abgewrackt und der Neuwagen steht vor der Tür - so stellt man sich die Abwrackprämie vor. Doch was tun, wenn der Gebrauchte sich nicht in der Schrottpresse sondern auf dem Weg nach Afrika befindet. Der ehemalige Eigner kann bei solchen Betrugsfällen jedenfalls nicht belangt werden.
Denn eine Voraussetzung für die Abwrack- beziehungsweise Umweltprämie ist ein sogenanntes Verwendungsnachweisformular. Auf diesem Formular muss sich zudem die verbindliche Erklärung eines anerkannten Entsorgers befinden, dass das Altfahrzeug verschrottet wurde. «Wer so eine Bescheinigung hat, ist rechtlich aus dem Schneider», erklärt Wolfgang Tings, Fachanwalt für Verkehrsrecht beim Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.
Hintergrund ist eine Meldung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dass bis zu 50 000 der bislang abgewrackten Autos illegal in das Ausland weiterverkauft wurden. Das Formular für den Verwendungsnachweis entspricht laut Wolfgang Tings einem Vertrag zwischen dem bisherigen Fahrzeugbesitzer und dem Entsorger. Der Autofahrer kann nicht dafür belangt werden, dass es möglicherweise keine rechte Kontrolle darüber gibt, was mancher Entsorger tatsächlich mit den Autos macht. Allerdings gibt es auch kein grundsätzliches Recht, den Weg des Wagens bis in die Schrottpresse verfolgen zu dürfen. Wer darauf Wert legt, der muss dies laut Wolfgang Tings im Einzelfall mit dem Entsorgungsbetrieb abklären.
Quelle: ntv.de, dpa