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Reservierung der Abwrackprämie Alles neu ab Montag

Ab Montag gilt für Autokäufer ein neues Verfahren bei der Beantragung der Abwrackprämie. Der Umweltbonus muss künftig nicht mehr erst nach der Zulassung des Neuwagens beantragt, sondern bereits nach Abschluss des Kaufvertrags reserviert werden. Dadurch soll Autokäufern mehr Planungssicherheit angesichts der hohen Nachfrage gegeben werden. Zwar einigte sich die Koalition grundsätzlich auf eine Aufstockung der Fördermittel, die bisher auf 600.000 Anträge begrenzt sind. Die Einzelheiten werden jedoch erst in den kommenden Wochen bekanntgegeben.

Wie reserviere ich die Abwrackprämie?

Autokäufer können sich den Bonus ab Montag (08.00 Uhr) nur noch über die Internetseite des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de sichern. Dazu müssen sie auf der Seite einen Reservierungsantrag mit dem Namen "UMP-Neu" mit Angaben wie dem Fahrzeugtyp oder dem Datum des Kaufvertrages ausfüllen. Zusätzliche müssen Autokäufer den Kauf- oder Leasingvertrag einscannen und als elektronisches Dokument im PDF-Format im Anhang übermitteln. Auch eine Bestellbestätigung kann eingereicht werden. Nach der Übermittlung erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung.

Was mache ich, wenn ich den Kaufvertrag nicht selbst einscannen kann?

Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe unterstützen die Autohändler die Kunden bei der Reservierung. Dazu gehört auch, dass sie den Kaufvertrag einscannen und an das BAFA übermitteln.

Was ist nach dem Reservierungsantrag zu tun?

Der Autokäufer bekommt in den Wochen darauf vom BAFA einen schriftlichen Reservierungsbescheid. Erst mit dem Bescheid ist die Prämie sicher. Der Versand erfolgt ab dem 16. April. Nach Erhalt hat der Autokäufer sechs Monate Zeit, die restlichen Unterlagen einzureichen - spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2010. Zu den Unterlagen gehören: der vollständige Prämienantrag, der Verschrottungsnachweis für das Altauto, der zugehörige Fahrzeugschein mit Abmeldevermerk als Kopie und der entwertete Fahrzeugbrief im Original. Dazu kommen Fahrzeugschein und -brief des Neuwagens als Kopie und bei Jahreswagen der Nachweis des Autoherstellers, das der Wagen beim Kauf auf einen Mitarbeiter des Unternehmens zugelassen war.

Kann ich auch reservieren, wenn ich ein Auto vor dem 30. März gekauft habe?

Ja. Die Autokäufer müssen dann einfach auf der BAFA-Internetseite das Reservierungsformular ausfüllen und mit der Kopie des Kaufvertrags im Anhang übermitteln. Das BAFA legt betroffenen Autokäufern nahe, diese Möglichkeit zu nutzen, um den Bonus ganz sicher zubekommen. Die Behörde rechnet aufgrund der Einführung der Reservierungsmöglichkeit mit einem Ansturm von Antragstellern. Der Fördertopf reicht bislang für 600.000 Anträge, von denen laut BAFA zu Wochenbeginn 400.000 bereits gestellt sein dürften. Wie die Abwrackprämie künftig aussieht, ist noch unklar.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Das BAFA überweist das Geld nach der Prüfung der Unterlagen auf ein Konto, das der Autokäufer in seinem Antrag angegeben hat. Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern.

Welche Voraussetzungen gelten grundsätzlich für die Abwrackprämie?

Den Bonus erhält nur, wer ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet, das zumindest ein Jahr in seinem Besitz war, und sich dafür einen Neuwagen kauft. Das Altauto muss also erstmals vor dem 14. Januar 2000 zugelassen worden sein. Die Prämie kann für Neuwagen beantragt werden, die zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009 gekauft und zugelassen wurden. Die Umweltprämie gibt es auch für Jahreswagen von Mitarbeitern der Autohersteller und geleaste Fahrzeuge, die auf Raten bezahlt werden.

Quelle: ntv.de

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