Auto

Nur ein Jahr fabrikneu Autokauf-Urteil

Ein Auto, das später als ein Jahr nach der Herstellung gekauft wird, ist nicht mehr fabrikneu. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Zwischen der Herstellung eines Wagens und dem Abschluss des Kaufvertrags dürfen somit nicht mehr als zwölf Monate liegen.

Für das Prädikat "fabrikneu" ist weiterhin ausschlaggebend, dass das Fahrzeug noch unverändert hergestellt wird und durch die Standzeit keine Mängel aufweist.

Mit der Grundsatzentscheidung kann ein Neuwagenkäufer den Kaufvertrag rückgängig machen, weil sein 27.000 Euro teures Fahrzeug bereits 19 Monate alt war, als er es bestellte. Die Lagerdauer sei ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Werteinschätzung eines Autos, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine lange Standdauer sei für einen Neuwagen wertmindernd, denn das Kraftfahrzeug unterliege einem Alterungsprozess.

Der Zeitablauf bringe Materialermüdung, Oxydation und andere physikalische Veränderungen mit sich. Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen verlangsame diesen Prozess lediglich, verhindere ihn aber nicht. Im Regelfall sei davon auszugehen, dass eine Lagerung von mehr als 12 Monaten die Fabrikneuheit eines Fahrzeugs beseitige.

Da dem Autokäufer im konkreten Fall die Fabrikneuheit zugesichert war, die nach 19 Monaten nicht mehr bestand, kann der Vertrag rückgängig gemacht werden.

Quelle: ntv.de

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