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Die neuen Bußgelder CDU: Pauschales Zuschlagen

Die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) geplante Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder hat in Bund und Ländern heftige Diskussionen ausgelöst. In ersten Reaktionen der Länderverkehrsminister zeigte sich zwar grundsätzliche Unterstützung härterer Sanktionen für Raser, Drängler und bei Alkoholkonsum. Über Einzelheiten wie die Bußgeldhöhe und eine Strafverschärfung auch bei minder schweren Delikten wie der Benutzung von Handys am Steuer ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Bund-Länder- Konferenz der Verkehrsminister will am 10. Oktober in Merseburg (Sachsen-Anhalt) darüber beraten.

Scharfe Kritik an Tiefensee wegen der Veröffentlichung des für 2008 geplanten Bußgeldkatalogs kam aus den Regierungen in Kiel und Erfurt. Auch die Union im Bundestag will das geplante Sanktionsausmaß abmildern und setzt auf "konsequente" Verkehrskontrollen. Dafür verlangte die Polizeigewerkschaft GdP eine Aufstockung des Personals. "Das Gesamtpaket von Tiefensee ist nicht einigungsfähig", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion des Bundestages, Dirk Fischer, der dpa. Im Vordergrund dürfe nicht reines Abkassieren stehen. "Es handelt sich um einen unabgestimmten Schnellschuss."

Dem widersprach Tiefensee. Die Unionsproteste seien "ein Sturm im Wasserglas", sagte er. Der neue Bußgeldkatalog werde bereits seit über einem Jahr "in engem Schulterschluss mit den Ländern" erarbeitet. "Das ist eine Initiative der Länder, die wir gern aufgegriffen haben." Dagegen erklärte der schleswig- holsteinische Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU), dies sei der dritte Versuch seines Bundeskollegen, ohne Abstimmung mit den Ländern den Bußgeldkatalog zu verschärfen. Er befürchte, dass auch jetzt keine Einigung erzielt werde. Im Verkehrsministerium von Thüringen hieß es, es gehöre wohl zum Politikstil des Bundesverkehrsministers, seine Ideen über die Medien zu verbreiten.

Nach den Plänen des Bundesministeriums sollen Raser mit bis zu 680 Euro zur Kasse gebeten werden statt wie jetzt mit 425 Euro. Bei Trunkenheit sollen 500 Euro fällig sein - doppelt soviel wie derzeit. Drängler sollen 400 statt 250 Euro zahlen, notorische Linksfahrer 80 statt 40 Euro.

Tiefensee will aber weitergehen und auch grobe Parkverstöße schärfer ahnden. Wer an unübersichtlichen Stellen parkt und Rettungsfahrzeuge behindert, soll statt 40 Euro künftig 70 Euro zahlen müssen. Wer Feuerwehr-Zufahrten zustellt, wird danach mit 100 Euro - doppelt soviel wie bisher - zur Kasse gebeten. Unbefugte Parker auf Behindertenplätzen sollen nicht mehr mit nur 35, sondern mit 50 Euro bestraft werden. Von "Abzocke" oder "Geldschneiderei" könne keine Rede sein, sagte ein Sprecher des Ministeriums. "Wir planen keine allgemeine Erhöhung der Parkverbote. (...) "Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielen."

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Raser, Drängler und Alkoholsünder schon bald mit teils verdoppelten Bußgeldern rechnen müssen. Als Ziel der geplanten Verschärfung nannte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), "Vernünftige noch besser vor den Unvernünftigen zu schützen". Die neuen Bußgelder sollen noch in diesem Jahr Gesetz werden und von 2008 an gelten. Die Änderungen gehen laut Tiefensee auf Forderungen der Landesverkehrsminister zurück.

Hier die geplanten Bußgelder (Quelle: Bundesverkehrministerium)

Drängeln oder zu dicht auffahren
bisher: 250 Euro - künftig: 400 Euro

Behindern durch ständiges Linksfahren
bisher: 40 Euro - künftig: 80 Euro

auf Autobahnen die Vorfahrt missachten
bisher: 50 Euro - künftig: 75 Euro

bis 10 Stundenkilometer zu schnell
bisher: 15 Euro - künftig: 20 Euro

mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell
bisher: 425 Euro - künftig: 680 Euro

ein Radarwarngerät benutzen
bisher: 75 Euro - künftig: 150 Euro

Teilnahme an illegalen Straßenrennen
bisher: 150 Euro - künftig: 250 Euro

Alkohol am Steuer (erstmals erwischt)
bisher: 250 Euro - künftig: 500 Euro

als Fahrer mit dem Handy telefonieren
bisher: 40 Euro - künftig: 70 Euro

beim Rechtsabbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährden
bisher: 40 Euro - künftig: 70 Euro

Höchststrafe bei überladenem Lkw
bisher: 225 Euro - künftig: 425 Euro

Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrer
bisher: 100 Euro - künftig: 180 Euro

Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrzeughalter
bisher: 150 Euro - künftig: 270 Euro

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrer
bisher: 40 Euro - künftig: 75 Euro

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrzeughalter
bisher: 200 Euro - künftig: 380 Euro

Quelle: ntv.de

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