Schutz oder "Abzocke"? Die neuen Bußgelder
Mit seinem neuen Bußgeldkatalog zielt das Bundesverkehrsministerium nach eigenen Angaben speziell auf Autofahrer, die andere gefährden. Das seien in erster Linie Raser und Drängler sowie Alkohol- und Drogensünder.
Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) will nach Angaben eines Sprechers noch in diesem Jahr die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu den geplanten Verschärfungen einholen. Sie sollen dann im Lauf des Jahres 2008 in Kraft treten. Die Änderungen gingen auf Forderungen der Landesverkehrsminister zurück, sagte er.
ADAC-Präsident Peter Meyer sagte der "Welt am Sonntag": "Ein solches Vorgehen ist für Autofahrer nicht nachzuvollziehen und wird von ihnen daher nur als Abzocke empfunden werden." Das Ziel, Verkehrsteilnehmer zu einem vernünftigeren Verhalten auf der Straße zu erziehen, werde so mit Sicherheit verfehlt.
Hier die geplanten Bußgelder (Quelle: Bundesverkehrministerium)
Drängeln oder zu dicht auffahren
bisher: 250 Euro - künftig: 400 Euro
Behindern durch ständiges Linksfahren
bisher: 40 Euro - künftig: 80 Euro
auf Autobahnen die Vorfahrt missachten
bisher: 50 Euro - künftig: 75 Euro
bis 10 Stundenkilometer zu schnell
bisher: 15 Euro - künftig: 20 Euro
mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell
bisher: 425 Euro - künftig: 680 Euro
ein Radarwarngerät benutzen
bisher: 75 Euro - künftig: 150 Euro
Teilnahme an illegalen Straßenrennen
bisher: 150 Euro - künftig: 250 Euro
Alkohol am Steuer (erstmals erwischt)
bisher: 250 Euro - künftig: 500 Euro
als Fahrer mit dem Handy telefonieren
bisher: 40 Euro - künftig: 70 Euro
beim Rechtsabbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährden
bisher: 40 Euro - künftig: 70 Euro
Höchststrafe bei überladenem Lkw
bisher: 225 Euro - künftig: 425 Euro
Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrer
bisher: 100 Euro - künftig: 180 Euro
Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrzeughalter
bisher: 150 Euro - künftig: 270 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrer
bisher: 40 Euro - künftig: 75 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrzeughalter
bisher: 200 Euro - künftig: 380 Euro
Quelle: ntv.de