Nebelleuchte nur bei dicker Suppe Falscher Einsatz kostet Bußgeld
07.10.2011, 13:13 Uhr
Bei Nebel heißt es Fuß vom Gas.
Der Nebel gehört zu den typischen Herbst-Risiken. Bei schlechter Sicht heißt es daher "Abblendlicht an". Die Nebelschlussleuchte darf hingegen nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden.
Nebel führt im Herbst immer wieder zu schweren Unfällen. Vor allem abends in Senken und Tälern sollten Autofahrer mit Sichtbehinderungen rechnen und ihre Fahrweise anpassen.
Von Nebel spricht man, wenn die Sichtweite geringer als ein Kilometer ist. Blickt man schon nach 200 Metern nur noch vor eine weiße Wand, gilt der Nebel als stark. Vor allem dieser ist für Autofahrer gefährlich und verlangt eine angepasste Geschwindigkeit sowie eingeschaltetes Abblendlicht.
Die Nebelschlussleuchte darf allerdings nur benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (StVO § 17). Ansonsten kann der nachfolgende Verkehr geblendet werden. Bei unnötigem Einsatz werden 10 bis 25 Euro Bußgeld fällig. Das gilt natürlich auch, wenn nach dem Durchfahren des Nebelfeldes vergessen wird, die Schlussleuchte auszuschalten.
Gleichzeitig gilt bei einer Sichtweite unter 50 Metern ein Tempolimit von 50 km/h. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand. In Deutschland stehen sie im Abstand von 50 Metern, in Österreich alle 33 Meter.
Quelle: ntv.de, sp-x