Teure Reparaturen Gericht stärkt Unfallopfer
01.05.2003, 10:17 UhrZwei Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) stärken die Rechte von Unfallopfern gegenüber den Versicherungen der Verursacher.
Selbst reparieren und trotzdem kassieren
Wer sein beschädigtes Auto selbst repariert, kann bei der Versicherung des Verursachers den vollen Preis einer Werkstattreparatur verlangen. Der Anspruch gilt auch, wenn die Reparatur "nicht fachgerecht" war. Etwa weil ein demolierter Kotflügel nicht ersetzt, sondern lediglich ausgebeult und nachlackiert wurde.
Der BGH gab damit einem Karosseriebaumeister Recht, der sein Auto selbst wieder fahrtüchtig gemacht hatte. Der Mann forderte die von einem Gutachter geschätzten Werkstattkosten in Höhe von gut 12.000 Euro. Die Versicherung wollte die Erstattung der vollen Summe verweigern, weil der Mann seinen Wagen nicht nach Werkstattstandard repariert habe.
Teure Autos - teure Reparatur
In einem zweiten Verfahren entschied das Gericht zu Gunsten eines Porschefahrers: die Halter der Nobelkarossen dürfen bei der Versicherung die teuren Stundensätze der Markenwerkstatt abrechnen, auch wenn das Auto gar nicht repariert wurde.
In diesem Fall hatte ein Porschefahrer seinen demolierten Wagen ohne Reparatur verkauft und der Versicherung gut 15.000 Euro Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Die ortsüblichen Werkstattpreise lagen aber gut 2.500 Euro darunter. Laut Bundesgerichtshof dürfen Porschefahrer aber auch zu "Porschepreisen " abrechnen, und der Geschädigte darf selbst entscheiden, wie er den Schaden ausgleichen möchte. (Aktenzeichen: VI ZR 393/02 und 398/02 vom 29. April 2003)
Quelle: ntv.de