Auto

Schaden bei jungen Gebrauchten Händler haftet

Bei einem Motorschaden nach geringer Laufleistung haftet der Autohändler. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Gebrauchtwagenhändler zu Schadensersatz verurteilt, nachdem er einen vier Jahre alten Wagen mit Dieselmotor und 80.000 Kilometern Laufleistung verkauft hatte. Bei 88.000 Kilometern war ein Kolbenfresser aufgetreten.

Den Austausch des Motors muss nun der Händler bezahlen. Von einem modernen Mittelklassefahrzeug könne man eine Laufleistung von deutlich mehr als 100.000 Kilometern erwarten, urteilten die Richter.

Quelle: ntv.de

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