Auto

Unfall mit Tempo 100 Kein Schadenersatz

Wer es übertreibt mit der Geschwindigkeit innerhalb von Ortschaften muss mit der vollen haftung rechnen.

Wer es übertreibt mit der Geschwindigkeit innerhalb von Ortschaften muss mit der vollen haftung rechnen.

(Foto: picture-alliance / dpa/gms)

Bei stark überhöhter Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft können Autofahrer im Schadensfall haftbar gemacht werden. Auch wenn objektiv das Verschulden bei der Gegenseite liegt.

Wer mit Tempo 100 durch die Ortschaft braust, bekommt bei einem Unfall keinen Schadenersatz. Das entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil (AZ. 21 O 655/08).

Aufgrund des groben Verkehrsverstoßes muss der Unfallgegner nicht zahlen, obwohl er aus einer Seitenstraße gekommen war, urteilten die Richter. Geklagt hatte ein Fahrzeughalter, mit dessen Auto ein Verwandter unterwegs gewesen war. Dieser fuhr mit rund 100 Stundenkilometern in eine Ortschaft ein, wie die Polizei und ein Sachverständiger später ermittelten. Kurz nach dem Ortsschild bog ein anderer Verkehrsteilnehmer in die Bundesstraße ein. Der herannahende Fahrer wollte ausweichen, geriet ins Schleudern und prallte gegen einen Laternenmast.

Den Schaden von 6000 Euro wollte der Fahrzeughalter von dem Unfallgegner ersetzt haben, weil dieser die Vorfahrt missachtet habe. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Der Fahrer habe die Geschwindigkeitsbeschränkung grob missachtet, ein Verschulden des Unfallgegners sei nicht festzustellen.

Quelle: ntv.de, mme/dpa

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