Hohe Laufleistung bei Vollkasko Keine doppelte Selbstbeteiligung
25.05.2009, 11:33 UhrDie Selbstbeteiligung einer Vollkasko-Versicherung darf nicht verdoppelt werden sobald die angegebene Laufleistung überschritten wurde. Der Versicherer darf allenfalls die Prämie erhöhen.
Autofahrern darf von ihrer Vollkaskoversicherung bei einer höheren Kilometerleistung nicht die doppelte Selbstbeteiligung abverlangt werden. Eine entsprechende Klausel im Vertrag ist nichtig, entschied das Landgericht Dortmund (AZ.: 2 S 16/08). Das berichtet die in München erscheinende Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 4/2009). In dem Fall hieß es im Kleingedruckten des Vertrags, die Selbstbeteiligung verdopple sich im Schadensfall, wenn der Halter die vereinbarte jährliche Laufleistung des Wagens überschritten habe.
Der Versicherte hatte bei einer Selbstbeteiligung von 1000 Euro als jährliche Laufleistung 15.000 Kilometer angegeben. Bei einem Schadensfall stellte sich heraus, dass er knapp 500 Kilometer mehr gefahren war. Die Versicherung verlangte eine Selbstbeteiligung von 2000 Euro. Nach Ansicht des Gerichts hätte sie in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen allenfalls eine höhere Prämie verlangen, aber keine Leistungskürzung festschreiben dürfen.
Quelle: ntv.de, dpa