Nicht am Fahren gehindert Kunde verklagt Werkstatt
12.12.2008, 12:23 UhrEine Werkstatt muss einen Kunden nicht an der Weiterfahrt mit einer defekten Fahrzeugbremse hindern. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Der Autofahrer handle in diesem Fall auf eigene Gefahr. Er könne daher bei einem Unfall die Werkstatt nicht in Mithaftung nehmen (Az.: 4 U 129/08-42).
Urteil aufgehoben
Das Gericht hob mit seinem Urteil die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und wies die Schadenersatzklage eines Autofahrers ab. Der Kläger hatte von seiner Werkstatt Schadensersatz wegen einer defekten Bremse verlangt. Er hatte die Werkstatt trotz des Defekts mit der Begründung verlassen, dort sei ihm die Reparatur zu teuer. Als es später zu einem Unfall kam, wollte er gleichwohl die Werkstatt in Mithaftung nehmen.
Anders als das Landgericht, das die Werkstatt zur Zahlung der Hälfte des Schadens in Höhe von rund 6000 Euro verurteilt hatte, sah das OLG dafür keine rechtliche Grundlage. Selbst wenn sie den Kläger nicht ausreichend auf die Gefahren hingewiesen habe, so habe er sich eigenverantwortlich für die Weiterfahrt entschieden. Ein mögliches Mitverschulden der Werkstatt falle daher nicht ins Gewicht.
Quelle: ntv.de