Auto

Verhalten nach Bagatellunfall Nach dem Unfall geht's auch ohne Polizei

Nach einem Bagatellunfall muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden.

Nach einem Bagatellunfall muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden.

Wenn es kracht, muss nicht immer die Polizei verständigt werden. Bei sogenannten Bagatellschäden können die Beteiligten auch selbst einig werden. Aber Achtung! Auch hier gilt es einige Dinge zu beachten.

Machen Eis und Schnee die Autofahrt zu einer Rutschpartie und es kommt zu kleineren Remplern, kann auf die Polizei verzichtet werden. Bei Bagatellunfällen ohne größere Schäden, können die Beteiligten den Unfall laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch selbst dokumentieren. Immer vorausgesetzt, die Unfallgegner sind sich über die Schuldfrage zu 100 Prozent einig.

Zuerst muss jedoch der Unfallort gesichert werden: Warnblinker anschalten, Warndreieck aufstellen und Fotos zur Dokumentation machen. Danach sollte die Fahrbahn so schnell wie möglich wieder frei gemacht werden. Anschließend sollte ein Unfallprotokoll angefertigt werden, zum Beispiel mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts. Dieser ist kostenlos im Internet erhältlich und sollte ohnehin in jedem Auto liegen.

Auf Vollständigkeit der Daten achten

Das Protokoll muss Angaben über das Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Adresse der beteiligten Fahrer sowie Ort und Zeit des Unfalls enthalten. Gibt es Zeugen, sollten auch deren Namen und Adressen notiert werden. Hilfreich sind wie schon erwähnt Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeug und den entstandenen Schäden.

Nach einem Unfall muss die Versicherung beider Unfallteilnehmer schnellstmöglich informiert werden. Den Schaden des Unfallgegners übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Kaskoversicherung zahlt die Reparaturen am eigenen Auto.

Auf die richtigen Reifen achten

Seit 2010 müssen Autos bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch mit sogenannten Matsch-und-Schnee-Reifen (M+S-Reifen) unterwegs sein. Ein Verstoß kostet in diesem Winter erstmals 60 statt wie bisher 40 Euro. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers natürlich auch dann, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war.

Quelle: ntv.de, hpr/sp-x

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