Auto

Urteil zu Auffahrunfällen Nicht immer alleine haftbar

Bei einem Auffahrunfall darf der "Hintermann" nicht zwangsläufig allein haftbar gemacht werden. Das geht aus einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor.

Dies gilt demnach insbesondere auf Autobahnen, wenn es auch wegen eines plötzlichen Spurwechsels des vorausfahrenden Autofahrers zu dem Unfall gekommen sein kann. In diesen Fällen sei eine gemeinsame Haftung durchaus angemessen (Az.: 4 U 290/04-31/05).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Berufung eines Autofahrers gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken statt. Der Mann war mit seinem Wagen auf einer Autobahn auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren. Er argumentierte, der Autofahrer habe plötzlich die Spur gewechselt. Dagegen führte der Unfallgegner aus, der Auffahrende habe den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Das Landgericht verurteilte diesen deshalb dazu, zwei Drittel des Schadens zu übernehmen.

Das OLG kam nun zu dem Ergebnis, das Landgericht habe vorschnell nach dem Grundsatz entschieden, wonach der Auffahrende stets schuld sei. Wenn sich der Unfallhergang nicht zweifelsfrei klären lasse und die Angaben des Auffahrenden durchaus nachvollziehbar seien, müsse es regelmäßig zu einer Haftungsteilung kommen.

Quelle: ntv.de

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