Auto

Unfall als Beifahrer Nur bedingter Ersatzanspruch

Um einen Schadenersatz-Anspruch geltend zu machen, muss der beschädigte Fahrzeuginsasse nachweisen, wer den Wagen gesteuert hat.

Um einen Schadenersatz-Anspruch geltend zu machen, muss der beschädigte Fahrzeuginsasse nachweisen, wer den Wagen gesteuert hat.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ein Fahrzeuginsasse hat nach einem Unfall nicht ohne weiteres Anspruch darauf, dass der Fahrer ihm einen Schadenersatz zahlt.

Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Ein Anspruch scheide aus, wenn er dem Unfallfahrer den Wagen zur Verfügung gestellt habe oder den Nachweis schuldig bleibe, wer den Wagen gesteuert habe (Az.: 4 U 395/08-122).

Freiwillig in Gefahr begeben

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Schadenersatzklage eines Mannes ab, der bei einem Unfall schwer verletzt worden war und seitdem querschnittsgelähmt ist. Er behauptet, er sei in dem Wagen seiner Mutter, mit dem der Unfall passierte, nur Beifahrer gewesen. Sein Freund bestritt aber, den Wagen gefahren zu haben und behauptete seinerseits, der Kläger sei der Fahrer gewesen.

Vor diesem Hintergrund sah das OLG für eine Haftung des Freundes keine rechtliche Grundlage. Eine sogenannte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz scheitere daran, dass er dem Freund den Wagen überlassen habe und mit ihm gefahren sei. Damit habe er sich freiwillig in Gefahr begeben. Zwar käme daneben eine Haftung des Freundes wegen schuldhafter fahrlässiger Körperverletzung infrage. Hier stehe jedoch "Aussage gegen Aussage", wer den Wagen tatsächlich gefahren habe.

Quelle: ntv.de, dpa

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