Auto

Einfädeln auf der Autobahn Reißverschluss nicht gestattet

Beim Auffahren auf Autobahnen gilt kein "Reißverschlussprinzip". Auch bei zäh fließendem Verkehr haben Fahrzeuge auf den durchgängigen Spuren Vorrang vor Fahrzeugen auf dem Beschleunigungsstreifen, wie das Oberlandesgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden hat.

Im konkreten Fall hatte der Kläger versucht, mit seinem Wagen auf die Autobahn 3 bei Köln aufzufahren und war beim Einfädeln mit einem Lastwagen zusammengestoßen. Nun berief sich der Autofahrer auf das so genannte "Reißverschlussprinzip" und verlangte 1.700 Euro Schadenersatz von dem Fahrer des Lastwagens.

Nach Auffassung der Kölner Richter gilt das Reißverschlussprinzip jedoch nur, wenn eine Fahrspur endet oder zeitweise nicht befahren werden kann. Beim Einfädeln dagegen spreche der Anschein gegen den Fahrer, der auf die Autobahn gelangen wollte. Im konkreten Fall konnte dieser nicht beweisen, dass der Lastwagen-Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig beschleunigt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 16 U 24/05)

Quelle: ntv.de

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