Auto

Vorsicht Schlagloch! Schadenersatz ungewiss

Der zweite harte Winter in Folge hat unsere Straßen jetzt schon fast zerpflückt.

Der zweite harte Winter in Folge hat unsere Straßen jetzt schon fast zerpflückt.

Der Winter hinterlässt deutliche Zeichen: Der Zustand deutscher Straßen ist teilweise miserabel. Für Autofahrer heißt es jetzt, besonders umsichtig zu sein.

Alle Jahre wieder: Der Winter setzt den Straßen erheblich zu und mit einsetzenden Tauwetter kommen zahlreiche Schlaglöcher zum Vorschein. Deshalb rät der Automobilclub von Deutschland (AvD), jetzt besonders vorausschauend und vorsichtig zu fahren und verstärkt auf Warnschilder oder Tempolimits zu achten. Denn ansonsten kann es leicht zu Schäden am Fahrzeug kommen, beispielsweise am Fahrwerk, den Stoßdämpfern, an der Radaufhängung oder den Reifen.

Besonders tückisch sind Schlaglöcher, die mit Tauwasser gefüllt sind. Die Tiefe ist kaum abschätzbar.

Besonders tückisch sind Schlaglöcher, die mit Tauwasser gefüllt sind. Die Tiefe ist kaum abschätzbar.

Wer für mögliche Schlaglochschäden haftet, ist strittig. Deshalb landen die Fälle nicht selten vor Gericht. Der sogenannten "Verkehrssicherungspflicht" der Kommunen und Länder steht die Pflicht des Autofahrers gegenüber, seine Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen. Ist es zu einem Malheur gekommen, sollte sowohl der Straßenzustand als auch der Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentiert und die Polizei informiert werden, rät AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker. Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt können dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen, in der Regel bei den Kommune oder dem Landkreis, eingereicht werden.

Ob schlussendlich der entstandene Schaden ersetzt wird, ist freilich nicht sichergestellt. Verkehrsteilnehmer hätten kein Grundrecht auf sichere Straßen, so der AvD. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) seien es nämlich eher sie selbst, die in die Pflicht genommen werden.

Quelle: ntv.de, sp-x

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