Fahren ohne Haftpflicht Unwissenheit schützt nicht
21.01.2004, 17:30 UhrBerufskraftfahrer und Fahrer von Mietwagen müssen überprüfen, ob ihr Fahrzeug tatsächlich haftpflichtversichert ist. Sind sie es nicht, können sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für die finanziellen Folgen eines Unfalls haftbar gemacht werden.
Der Vierte Zivilsenat des BGH wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Lkw-Fahrers ab, der einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Weil sein Arbeitgeber die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bereits fast zwei Jahre vorher gekündigt hatte, nahm ihn die Sozialversicherung der Witwe des Unfallopfers und seiner beiden Kinder mit 23.500 Euro in Regress.
Dagegen wehrte sich der Kraftfahrer. Er habe von der Versicherungskündigung nichts gewusst, reklamierte er. Deshalb könne sich die Haftpflichtversicherung nicht darauf berufen und müsse zahlen.
In erster Instanz hatte er sich damit noch durchgesetzt, die Berufung ging jedoch an den Sozialversicherungsträger. Der BGH stimmte dem Berufungsgericht zu. Da kein Versicherungsvertrag mehr bestanden habe, könne der Fahrer nach dem Willen des Gesetzgebers keine Ansprüche mehr geltend machen. Vielmehr könne ihn sogar die Haftpflichtversicherung für Leistungen haftbar machen, die sie nach geltendem Recht - trotz der Vertragskündigung - an das Unfallopfer zahlen muss. Haftungsrisiken sind gewollt
Damit blieben "für gutgläubige Fahrzeugführer fremder Autos erhebliche Haftungsrisiken", räumte der BGH ein. Das sei aber so gewollt. "Schließlich darf auch nicht verkannt werden, dass das Schutzbedürfnis des Opfers regelmäßig höher zu bewerten ist als die Notwendigkeit der sozialen Absicherung des Schädigers", hieß es in der Urteilsbegründung.
(Az.: IV ZR 127/03)
Quelle: ntv.de