Unterhaltung

Prozess um Sex-Video Fischer verpasst Verhandlung

Im Berufungsprozess um das Sex-Video erscheint Ottfried Fischer nicht vor Gericht. Der Grund: gesundheitliche Probleme. Das Verfahren muss zunächst ohne ihn fortgesetzt werden. Wann und wie es in Zukunft weiter geht, hängt von der gesundheitlichen Tagesform des an Parkinson erkrankten Schauspielers ab.

Ottfried Fischer

Ottfried Fischer

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Berufungsprozess um ein Sex-Video von Ottfried Fischer zieht sich in die Länge. Das Münchner Landgericht musste das Verfahren ohne Fischer fortsetzen. Der an Parkinson erkrankte Schauspieler habe ein Attest vorgelegt und könne aus gesundheitlichen Gründen nicht zu seiner Zeugenaussage erscheinen, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich. Fischer ist in dem Prozess Nebenkläger.

Fischer ("Pfarrer Braun") war 2009 beim Sex mit Prostituierten in seiner Wohnung gefilmt worden; das Video ging für ein sogenanntes Info-Honorar an die "Bild"-Zeitung. Der angeklagte Journalist soll ihn damit dann zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben, behauptet Fischer.

Die Verteidigung des Journalisten sagt, Fischer sei nicht genötigt worden. Fischer und seine Agentin hätten sich vielmehr zu dem Interview entschlossen, weil sie sich Vorteile aus einer offensiven Pressearbeit versprochen hätten. Zum Auftakt des Berufungsprozesses vor rund zwei Wochen hatte die ehemalige PR-Agentin diese Version gestützt. Die 59-Jährige hatte entgegen früheren Angaben bei Vernehmungen vor Gericht ausgesagt, der Reporter habe praktisch keinen Druck ausgeübt, um an ein Interview mit Fischer zu kommen.

Zeugen nicht erschienen

Es gebe seitens der Ärzte keine Prognose, ob und wann Fischer vernehmungsfähig sei - es sei von der Tagesform abhängig, sagte die Richterin. Auch zwei andere Zeugen erschienen aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht. Anklage, Verteidigung und Nebenklage stellten mehrere Beweisanträge.

In erster Instanz war der angeklagte Journalist, der inzwischen beim Bauer-Verlag tätig ist, wegen Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen" zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

Quelle: ntv.de, dpa

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