100 Millionen Dollar gefordert Hat Ed Sheeran bei Marvin Gaye geklaut?
29.06.2018, 18:56 Uhr
Die 100-Millionen-Dollar-Klage dürfte Ed Sheeran die Laune etwas verderben.
(Foto: imago)
Gleicher Rhythmus, gleiche Melodie, gleiches Tempo: Die Urheberrechtsverwalter von Marvin Gaye haben ein bisschen Ed Sheeran gehört und dabei erstaunliche Parallelen zu einem Gaye-Song aus den 70ern festgestellt. Dafür soll der Popstar nun zahlen.
Ein bisschen Inspiration kann beim Songwriting sicher nicht schaden. Der britische Popstar Ed Sheeran hat sich aber angeblich so sehr bei einem Song des Soulsängers Marvin Gaye bedient, dass er nun auf die Zahlung von 100 Millionen US-Dollar - rund 86 Millionen Euro - verklagt worden ist. Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Gerichtsdokumente aus New York.
Sheeran, so der Vorwurf, habe unter anderem Rhythmus und Melodie des Gaye-Songs "Let's Get It On" aus dem Jahr 1973 für seinen Hit "Thinking Out Loud" von 2017 verwendet. Der Klageschrift zufolge soll Sheerans Song außerdem die gleichen Harmonien, das gleiche Schlagzeug, die selbe Bassline, das gleiche Tempo und die gleiche Synkopierung wie der Gaye-Song haben.
Kläger ist eine Firma namens Structured Asset Sales, die einen Anteil an den Urheberrechten des Gaye-Songs hält. Der Soulsänger wurde 1984 von seinem eigenen Vater bei einem Streit getötet - einen Tag vor seinem 45. Geburtstag.
Sollte Sheeran tatsächlich abgekupfert haben, so hat er das ziemlich erfolgreich getan: "Thinking Out Loud" war ein großer Hit des 27-Jährigen. Der Song wurde 2016 sogar für einen Grammy als "Bester Song des Jahres" nominiert. Allein auf Youtube hat der Song vom Erfolgsalbum "X" über 2,3 Milliarden Aufrufe.
Ähnliche Plagiats-Vorwürfe gegen Sheeran brachten vor zwei Jahren übrigens schon die Erben des 2003 gestorbenen Edward Townsend vor, der "Let's Get It On" gemeinsam mit Gaye geschrieben hatte. Eine weitere Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ging wegen Sheerans Song "Photograph" ein - die konnte der Sänger aber außergerichtlich beilegen.
Ob an den Vorwürfen diesmal etwas dran ist? Hier gibt's die beiden Songs zum Vergleich:
Quelle: ntv.de, ftü/dpa/spot