Unterhaltung

Bewährungsauflagen verletzt Menowin muss wieder in Haft

"Versau es Dir nicht wieder" - die DSDS-Jury hatte Menowin zigfach gewarnt.

"Versau es Dir nicht wieder" - die DSDS-Jury hatte Menowin zigfach gewarnt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Was ist nur bei den diesjährigen DSDS-Finalisten los? Mehrzad Marashis Tour ist gefloppt, weil er nicht genügend Tickets verkaufte, und Menowin Fröhlich macht seit dem Ende der Show eigentlich fast nur noch Negativschlagzeilen. So wie jetzt wieder: Menowin muss zurück in den Knast.

Menowin Fröhlich muss erneut in Haft. Weil er die Bewährungsauflage nicht eingehalten habe, müsse er von einer Jugendstrafe noch 313 Tage absitzen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Darmstadt. Er bestätigte damit einen Bericht des Ingolstädter "Donaukuriers". Allerdings habe der Zweitplatzierte der diesjährigen RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) einen Antrag auf Haftaufschub gestellt, über den noch nicht entschieden sei.

Der 23-Jährige hätte sich dem Sprecher zufolge regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin beim Landgericht Darmstadt melden müssen. Daran habe er sich jedoch nicht gehalten. Deshalb habe das Amtsgericht im Juli beschlossen, die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu widerrufen. Eine Beschwerde von Menowins Anwälten habe das Landgericht Darmstadt verworfen.

Fröhlich war vom Amtsgericht im bayerischen Ingolstadt wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Von dieser Strafe hatte er rund Zweidrittel abgesessen und war anschließend auf Bewährung entlassen worden.

Derzeit ist der Sänger in Darmstadt gemeldet, wo auch die Mutter seiner drei Kinder leben soll. Wie der Gerichtssprecher weiter sagte, gibt es gute Chancen für den Haftaufschub von vier Monaten, denn Fröhlich wolle eine CD aufnehmen. Dies könne dazu beitragen, dass er den Unterhalt für seine drei Kinder zahlen könne.

Quelle: ntv.de, dpa

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