Helene Fischer gewinnt NPD darf "Atemlos" nicht mehr spielen
04.04.2015, 16:00 Uhr
Helene Fischer verkaufte bisher mehr als neun Millionen Tonträger.
(Foto: picture alliance / dpa)
Schlager, Ohrwurm, Hit: "Atemlos durch die Nacht" wurde nicht nur von der Fußballnationalmannschaft nach deren Rückkehr aus Brasilien gesungen. Auch die NPD nutzt ihn im Wahlkampf. Das hat nun ein Ende.
Mit dem jüngsten Richterspruch kann Helene Fischer endlich aufatmen. Laut einem Bericht des "Spiegel" hat die Schlagersängerin einen Rechtsstreit gegen die rechtsextreme NPD gewonnen. Das thüringische Landgericht entschied, Fischer müsse nicht hinnehmen, dass die NPD ihren Hit "Atemlos durch die Nacht" im Wahlkampf verwendet, so das Magazin.
Der Anwalt der Künstlerin, Helge Reich, argumentierte, dass die NPD Fischer durch den Gebrauch des Hits zu Wahlkampfzwecken missbrauche. Dies müsse die Sängerin nicht hinnehmen, da sie die Gesinnung und Einstellung der NPD in keiner Weise teile.
Ruf könnte beschädigt werden
Das Gericht folgt in weiten Teilen dieser Darlegung. Es sei nicht auszuschließen, dass dadurch der Ruf der Sängerin beschädigt werden könne, wenn sich ein Durchschnittsbeobachter deswegen frage, ob sie denn etwas mit der NPD zu tun habe, zitierte der "Spiegel" das Gericht.
Die NPD hatte das Lied auf Veranstaltungen im thüringischen Landtagswahlkampf 2014 gespielt. Fischer hatte dagegen zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dann aber auf Antrag der NPD wieder aufgehoben wurde. Dagegen hatte die Sängerin Berufung eingelegt - nun mit Erfolg.
Helene Fischer ist nicht die einzige, die ihre Hits gegen die Verwendung durch die NPD schützt. Sowohl die Band "Wir sind Helden" als auch die Kölner Gruppe "Höhner" wehrten sich.
Quelle: ntv.de, jaz/AFP