Paparazzi-Fotos Prinzessin Caroline verliert im Bilderstreit
19.09.2013, 12:28 Uhr
Prinzessin Caroline von Hannover versucht seit Jahren, sich gegen Paparazzi-Fotos zu wehren.
(Foto: dpa)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Urlaubsfotos von Caroline von Hannover sind harmlos und keine Verletzung ihrer Privatsphäre. Damit muss die Aristokratin einen Rückschlag in einem Rechtsstreit hinnehmen, der längst auch eine Grundsatzdebatte ist.
Einfach mal Urlaub machen. Ohne Paparazzi. Caroline Prinzessin von Hannover kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass Zeitungen und Zeitschriften keine Fotos veröffentlichen dürfen, die sie privat zeigen. Nun scheiterte sie erneut.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, die Veröffentlichung eines Fotos, das Caroline und ihren Mann Ernst August von Hannover im Urlaub zeigt, sei kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens. Das fragliche Foto war bereits im März 2002 in der Zeitschrift "7 Tage" erschienen.
Umstrittenes Urlaubsfoto
Caroline von Hannover zog anschließend in Deutschland vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht, um ein Verbot für die weitere Veröffentlichung des Fotos zu erwirken. In ihrer Beschwerde warf sie der deutschen Justiz vor, ihr Privatleben nicht geschützt zu haben.
Der Straßburger Gerichtshof wies diesen Vorwurf zurück. Die deutschen Gerichte hätten ausreichend zwischen der Pressefreiheit und dem Recht auf den Schutz der Privatsphäre abgewogen. Das umstrittene Urlaubsfoto habe einen Bericht über den Trend Prominenter illustriert, ihre Ferienvillen zu vermieten. In dem fraglichen Artikel ging es um die Vermietung der Villa des Prinzen Ernst August von Hannover in Kenia. Darin hieß es, auch die "Reichen und Schönen" seien sparsam und vermieteten ihre Feriendomizile.
Person der Zeitgeschichte
Ein solcher Bericht könne durchaus zu einer "Debatte von öffentlichem Interesse" beitragen, stellte der Straßburger Gerichtshof fest. Der Bericht habe zudem keine Informationen über das Privatleben der Klägerin und ihres Mannes enthalten. Außerdem sei Caroline von Hannover eine Person der Zeitgeschichte und könnte somit nicht den gleichen Schutz ihres Privatlebens für sich beanspruchen wie unbekannte Personen.
Mit einer ähnlicher Begründung hatte der Straßburger Gerichtshof bereits im Februar vergangenen Jahres eine Beschwerde der Prinzessin gegen Deutschland wegen veröffentlichter Urlaubsfotos abgewiesen. Der Gerichtshof sei seiner Rechtsprechung treu geblieben, kommentierte Carolines deutscher Anwalt Matthias Prinz. Insofern sei die Abweisung der Klage "keine Überraschung".
Zeitgeschichtliches Interesse?
Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können binnen drei Monaten eine Überprüfung der Entscheidung durch die 17 Richter der Großen Kammer beantragen. Ob er dies tun werde, sei noch nicht entschieden, sagte der Prinz.
In einem ersten spektakulären Urteil zu Paparazzi-Fotos hatten die Straßburger Menschenrechtshüter Caroline 2004 recht gegeben: Damals verurteilte das Gericht die Veröffentlichung mehrerer Fotos in Deutschland, die die Prinzessin etwa beim Einkaufen und mit ihren Kindern zeigten. Mit diesem Urteil habe der Straßburger Gerichtshof die Grenzen gezogen, erläuterte Prinz. Entscheidend ist nach Darstellung des Hamburger Medienanwalts vor allem, ob ein Bericht und die dazugehörenden Fotos in den Augen der Richter von "zeitgeschichtlichem Interesse" seien.
Quelle: ntv.de, dsi/AFP