Politik

Datenschutz und Überwachung Das "Recht auf Vergessen" kommt

Künftig haben Verbraucher beim Datenschutz im Internet mehr Rechte.

Künftig haben Verbraucher beim Datenschutz im Internet mehr Rechte.

(Foto: Screenshot Google)

Die EU stärkt mit einer neuen Datenschutzrichtlinie den Verbraucherschutz im Internet. Unter anderem kommt das "Recht auf Vergessen". Gleichzeitig müssen Flugreisende zum Schutz vor Anschlägen künftig mehr Überwachung akzeptieren.

Das Europaparlament hat neue Vorschriften zum Datenschutz beschlossen. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten einer Richtlinie zu, die ein veraltetes Recht aus dem Jahr 1995 ersetzt. Sie soll die Rechte des Verbrauchers stärken.

Gleichzeitig stimmte das Parlament einer Richtlinie zu, die die Weiterleitung von Fluggastdaten vorsieht. Künftig sollen Fluggesellschaften verpflichtet sein, die Daten ihrer Reisenden bei Flügen über die EU-Grenzen hinaus an die zuständigen nationalen Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Damit sollen Terrorismus und organisiertes Verbrechen bekämpft werden.

Mit der Datenschutzreform passt die EU die veralteten Regeln an das Internetzeitalter an. Verbraucher erhalten im Umgang mit ihren persönlichen Daten mehr Rechte, etwa das "Recht auf Vergessen". Damit können sie ihre Informationen leichter aus dem Internet löschen lassen.

Höhere Strafen bei Verstößen

Außerdem können Nutzer ihre Daten künftig leichter von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen ("Portabilität"). Im Fall von Datenschutzverstößen müssen Betroffene informiert werden und die Strafen für Unternehmen, die sich etwas zuschulden kommen lassen, steigen.

"Die Bürger können selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen", erklärte der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht. "Den Unternehmen gibt das neue Gesetz klare Vorgaben, weil in der ganzen EU dieselben Regeln gelten."

Wer über EU-Grenzen fliegt, muss künftig mehr Überwachung akzeptieren.

Wer über EU-Grenzen fliegt, muss künftig mehr Überwachung akzeptieren.

(Foto: dpa)

Flugreisende müssen derweil mit stärkerer staatlicher Überwachung rechnen. Die EU-Länder speichern künftig die Daten von Fluggesellschaften, die sie über ihre Reisenden erheben, für fünf Jahre. Es geht um Reisedaten und -verlauf, Kontakt- und Buchungsinformationen oder Angaben zur Zahlung. An andere EU-Staaten oder die europäische Polizeibehörde Europol sollen sie aber nicht automatisch fließen, sondern nur bei Bedarf. Die Informationen dürfen nur im Kampf gegen Terrorismus oder schwere Kriminalität genutzt werden.

Die neue Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten, auch als PNR oder Passenger Name Records bekannt, gilt insbesondere in Frankreich und Deutschland als wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den Terrorismus. "Sicherheitsbehörden in Europa bekommen jetzt endlich die Möglichkeit, Reisebewegung von terroristischen Gefährdern zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen ", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

"Überwachung wird vor Gericht scheitern"

Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff beklagte hingegen, die Bürger würden "unter Generalverdacht" gestellt. Die Regelungen schafften allenfalls ein "trügerisches Gefühl der Sicherheit". Der "massive Eingriff in die Grundrechte" werde am Ende vor Gericht scheitern.

Das neue System ist für Flüge gedacht, die aus der EU kommen oder ein EU-Land als Ziel haben, es kann aber auch auf innereuropäische Verbindungen erweitert werden. Die EU-Staaten wollen eine entsprechende Regelung am 21. April beschließen, wenn sie die Richtlinie formell annehmen.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU wird schließlich im Mai gerechnet. 20 Tage später ist sie in allen EU-Mitgliedsländern rechtskräftig. Unternehmen müssen dann bis spätestens Mai 2018 ihre Geschäftsprozesse auf die neuen Regeln umgestellt haben.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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