Politik

Pläne zur Vorratsdatenspeicherung FDP-Politiker drohen mit Verfassungsklage

Als "faulen Kompromiss" bezeichnet FDP-Vize Kubicki die Einigung der Großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung. Er droht mit juristischen Mitteln - und ist damit nicht allein. Andere begrüßen dagegen die Pläne der Regierung.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat den Kompromiss innerhalb der Großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig kritisiert. "Die schwarz-roten Pläne sind ein fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt", sagte Kubicki der Oldenburger "Nordwest-Zeitung".

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(Foto: dpa)

Justizminister Heiko Maas wisse selbst, "dass sein Konzept verfassungswidrig ist", sagte Kubicki und kündigte an, juristisch gegen die Einschränkung des Datenschutzes vorzugehen. Als Abgeordneter und Anwalt werde er erneut gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung klagen, wenn sie Gesetz werden sollte.

Auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP kündigte eine Verfassungsklage an. Ein solcher Schritt sei unausweichlich, sagte er im Norddeutschen Rundfunk. Die gesamte Bevölkerung werde "ohne einen Anlass in eine Speicherung hineingezogen". "Und das ist verfassungsrechtlich zumindest nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht möglich."

Maas hatte am Mittwoch die Leitlinien für einen Gesetzentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Demnach sollen Telefon- und Internetdaten künftig bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden und nicht wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen für sechs Monate. Die Daten sollen nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen und unter strengen Vorgaben verwendet werden dürfen.

"Stabile Rechtssicherheit ist essenziell"

Während führende SPD-Politiker die Pläne als ausgewogen begrüßten, lehnten die Jusos den Kompromiss rundweg ab. Linke und Grüne warfen der Regierung vor, die Bürgerrechte mit Füßen zu treten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich hingegen davon überzeugt, dass der Kompromiss allen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) genüge.

Auch die Deutsche Telekom begrüßte den Vorschlag. Die Beschränkung des Speicherzeitraums begrüße der Konzern, sagte ein Sprecher. Grundsätzlich müsse die Politik Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen würdigen.

"Ein guter Kompromiss"

Ein Konzernsprecher von Telefónica Deutschland betonte, dass sich die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nur in dem von den Gerichten skizzierten engen Korridor der Rechtmäßigkeit, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, bewegen dürfe. "Eine stabile Rechtssicherheit für Bürger und Telekommunikationsnetzbetreiber ist essenziell", sagte der Sprecher.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nannte die neuen Leitlinien überfällig. Die neuen Regelungen seien "ein guter Kompromiss", sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Ermittler seien auf dieses Instrument angewiesen, um Komplizen und Hintermänner aufzuspüren.

Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen für Telekommunikationsdaten sehr kurz, fügte Wendt hinzu. Deshalb dürften Verfahren bei Gerichten nicht lange liegen bleiben, sonst seien die Daten nicht mehr verfügbar. "Dazu müssen die Gerichte personell und technisch entsprechend ausgestattet werden", forderte der Gewerkschaftschef.

Quelle: ntv.de, mli/rts/dpa/AFP

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