Politik

Trickst die Bundesregierung? Grünen-Chefin rüttelt am Asylpaket

Bei ihrer Bundesdelegiertenkonferenz 2013 holte Simone Peter Flüchtlinge auf die Bühne, die über das Mittelmeer nach Deutschland gekommen sind.

Bei ihrer Bundesdelegiertenkonferenz 2013 holte Simone Peter Flüchtlinge auf die Bühne, die über das Mittelmeer nach Deutschland gekommen sind.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ist das Ja der Grünen zum neuen Asylgesetz noch sicher? Dinge, die Bund und Länder ausgehandelt haben, finden sich im Text laut der Parteivorsitzenden der Grünen nicht wieder.

Eigentlich galt die Zustimmung der Grünen zum neuen Asylgesetz als sicher. Bei einem Bund-Länder-Gipfel konnten die Vertreter der Ökopartei der Großen Koalition etliche Zugeständnisse abringen. Doch im Gesetzentwurf, den Innenminister Thomas de Maizière am Donnerstag in den Bundestag einbrachte, gibt es Abweichungen vom Kompromiss. Das behauptet zumindest Grünen-Chefin Simone Peter. "Die Bundesregierung versucht, mit Last-Minute-Verschärfungen durch die Hintertür zusätzliche Schikanen in das bereits verhandelte Asylpaket einzubauen", sagte sie n-tv.de. Und für Peter sind diese Abweichungen nicht hinnehmbar. "Wir werden nun das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um gegenüber Schutzsuchenden weitere Härten und Schikanen zu verhindern, die zudem keinen effektiven Beitrag zur Bewältigung der hohen Asylbewerberzahlen leisten."

Verärgert ist die Parteichefin aus zwei Gründen. Im Paragraf 1a Absatz 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes heißt es im neuen Gesetzentwurf, dass Dublin-Flüchtlinge, nur eine Notversorgung bekommen. Derzeit bekommen Menschen in Deutschland, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist, die vollen Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Künftig sollen sie nur noch Anspruch auf Ernährung und Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege haben. Es geht nur noch um die physische Existenzsicherung. Peter spricht von einer "verfassungsrechtlich bedenklichen" Leistungskürzung.

Zudem kritisiert Peter die geplanten neuen Passagen in Paragraf 3 Absatz 1 zu Sachleistungen für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen. Bisher bekommen Asylbewerber in der Regel ein Taschengeld. Für eine alleinstehende Person beträgt es derzeit 143 Euro. Im Entwurf heißt es nun, dass nicht nur der notwendige Bedarf (Unterkunft und Verpflegung) durch Sachleistungen gedeckt werden müssen, sondern auch der notwendige persönliche Bedarf (Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse) durch Sachleistungen bereitgestellt werden soll. Peter kritisiert, dass eine beim Bund-Länder-Gipfel ausgehandelte "Ausstiegsklausel" nicht ausdrücklich erwähnt wird. Sie hält es für wichtig, dass die Länder Nein zu Sachleistungen sagen können, wenn sie den Verwaltungsaufwand für zu hoch halten.

Mindestens zwei grüne Länder müssen zustimmen

Ob das Gesetz am Ende an den Punkten, die Peter kritisiert, scheitert, ist ungewiss. Die grün regierten Länder halten sich derzeit alles offen und halten den Verhandlungsdruck so aufrecht. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte in seiner Regierungserklärung am Donnerstag einerseits, er wolle dem Gesetz im Bundesrat zustimmen. Darauf folgte aber prompt der Satz: "Dass im Gesetz steht, was wir verhandelt haben, davon gehe ich natürlich selbstredend aus."

Ähnliche Töne kamen aus der Grünen-Fraktion in Hessen: "Die Vereinbarungen des Bund-Länder-Gipfels sind das Ergebnis intensiver Gespräche. Wir gehen davon aus, dass alle Seiten sich an die Verabredungen halten und diese auch so umgesetzt werden, wie sie beschlossen wurden."

Etwas schärfer formuliert es Robert Habeck. "Ich erwarte, dass das, was verabredet wurde, auch umgesetzt wird", sagte der grüne Energiewendeminister Schleswig-Holsteins.

Die Große Koalition kann das neue Asylgesetz mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschließen. Damit es wie geplant im November in Kraft treten kann, braucht es aber auch eine Mehrheit im Bundesrat. Die Koalition kommt in der Länderkammer aber nur auf 24 der benötigten 35 Stimmen. Mindestens zwei der neun Länder mit grüner Regierungsbeteiligung müssen zustimmen.

Quelle: ntv.de

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