Ratgeber

Wegen Hautfarbe kein Mietvertrag Afrikaner erhalten Schadensersatz

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Wird ein Mietinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz. Das sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, stellte das Kölner Oberlandesgericht in einem Berufungsverfahren fest. Ein Immobilienverwalter muss demnach einem Paar schwarzafrikanischer Herkunft gut 5000 Euro Schadenersatz zahlen, weil es wegen seiner Hautfarbe als Mieter zurückgewiesen worden war. Es ist keine Revision zugelassen.

"Das Urteil hat Signalwirkung auf den Immobilienmarkt", sagte der Beistand der Familie, Isabell Teller, vom Aachener Gleichbehandlungsbüro. Das Paar hatte sich 2006 auf eine Annonce des Wohnungsverwalters gemeldet, weil es nach Aachen umziehen wollte. Als die Interessenten zum Besichtigungstermin kamen, habe die Hausmeisterin das Paar abgewiesen mit den Worten, die Wohnung werde nicht an "Neger - äh Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet, wie das Oberlandesgericht berichtete.

Mit der Verweigerung der Wohnungsbesichtigung und ihrer Äußerung habe die Hausmeisterin das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Paares "besonders schwerwiegend" verletzt. Die Bezeichnung "Neger" sei nach heutigem Verständnis diskriminierend und ehrverletzend. Der Hausverwalter hafte für das Verhalten der Hausmeisterin.

Quelle: ntv.de, dpa

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