Ratgeber

Nicht zumutbar Airline muss keine Ersatzmaschinen bereithalten

Bei vielen Streits über Entschädigungen für verspätete Flüge haben Airlines künftig weiterhin gute Karten. Zwei Passagiere wollen vor dem Bundesgerichtshof eine Ausgleichszahlung einklagen - und scheitern.

Im Falle einer Verspätung müssen Airlines die Fluggäste über ihre Rechte in Kenntnis setzen.

Im Falle einer Verspätung müssen Airlines die Fluggäste über ihre Rechte in Kenntnis setzen.

(Foto: dpa)

Flugpassagiere haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es wegen höherer Gewalt wie Streik oder Radarausfall zu einer Verspätung kommt. Zwei Kläger scheiterten auch im dritten Anlauf mit ihrem Versuch, nach verspäteten Flügen ihres Balearen-Urlaubs von der Gesellschaft TUIfly eine Ausgleichszahlung zu bekommen.

Ihre Anwälte machten geltend, dass die Gesellschaft für solche Fälle eine Ersatzmaschine bereithalten müsse. TUIflys Maschinen waren an den betreffenden Tagen alle unterwegs. Die Airline hatte versucht, ein Ersatzflugzeug zu chartern, was aber nicht gelang. Die Gesellschaft habe damit eine ihr zumutbare Maßnahme ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden. "Dass die Beklagte kein Ersatzflugzeug vorgehalten hat, führt nicht zu einer abweichenden Beurteilung", betonte der X. Zivilsenat des Gerichts.

Kein Geld bei höherer Gewalt

Ein Sprecher von TUIfly begrüßte die Entscheidung: "Wir tun alles, um einen stabilen Flugplan aufzustellen. In diesem Fall handelte es sich um höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflusses war." Die Europäische Fluggastrechteverordnung sieht Entschädigungszahlungen für Passagiere vor, wenn die Maschine mindestens drei Stunden später als geplant landet. Allerdings müssen Fluggesellschaften nur zahlen, wenn sie die Verspätung selbst zu verantworten haben. Bei Schlechtwetter oder Streik ist das normalerweise nicht der Fall.

Der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck sagte, es sei schwierig, rechtliche Kriterien zu benennen, was eine Fluggesellschaft tun müsse, um Ersatzkapazitäten bereitzuhalten. Die Regelung in der EU, auf die sich die Kläger mit ihrer Forderung nach jeweils 500 Euro beriefen, soll demnächst neu gefasst werden. Die EU-Kommission will Passagieren dann erst ab einer Verspätung von fünf Stunden einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zugestehen. Dies wird vom Europaparlament abgelehnt. Auch konnten sich die Verkehrsminister bisher nicht einigen. Verbraucherschützer lehnen eine Änderung zulasten der Flugpassagiere ab.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen