Sich selbst gut verkaufen Argumente für ein höheres Gehalt
12.03.2011, 09:30 UhrGestiegene Spritpreise, Nachwuchs in Sicht, Mieterhöhung - all das mögen gute Gründe für den Wunsch nach höherem Gehalt sein. Gute Argumente sind es aber nicht. Wer mehr Geld will, muss dem Chef gut vorbereitet gegenübertreten.

Wer mehr Geld will, sollte sich auch außerhalb des Chef-Büros gut verkaufen.
(Foto: Konstantin Gastmann, pixelio.de)
Berufseinsteiger haben es nicht immer leicht. Trotz super Uni-Abschluss landen viele erstmal in der Warteschleife. Für einen Lebenslauf ohne Lücken hetzen junge Akademiker von Praktikum zu Praktikum und nehmen auch schlecht bezahlte Jobs an. Viele Berufseinsteiger sind daher froh, wenn sie überhaupt einen regulären Arbeitsplatz mit einer einigermaßen fairen Bezahlung antreten.
Irgendwann wird jedoch zwangsläufig der Wunsch nach einem höheren Gehalt aufkommen. Dann ist Eigeninitiative gefragt, denn kaum ein Chef wird von sich aus mehr Geld anbieten. Wer ein höheres Gehalt fordert, muss sich selbst gut verkaufen können. Das fängt nicht erst im Büro des Chefs an, sondern ab dem ersten Arbeitstag.
Der richtige Zeitpunkt ist nie
Grundsätzlich muss man beim Wunsch nach mehr Gehalt mit Gegenwehr rechnen. Das hat nicht zuletzt betriebswirtschaftliche Gründe: Würde jeder Gehaltserhöhungswunsch einfach durchgewinkt, spräche sich das schnell herum würde eine Kostenlawine in Gang setzen. Der Zeitpunkt wird immer ungünstig sein. Eine schlechte konjunkturelle Lage, schlechte Unternehmenszahlen und vieles mehr werden als Abwehrargumente kommen.
In solchen Situationen muss man gut vorbereitet sein. Im Arbeitsalltag heißt dies: Tue Gutes und rede darüber. Der Chef muss auch bei der täglichen Arbeit erkennen, was er an seinen Mitarbeitern hat. Oft sind hierfür Konferenzen und größere Meetings das einzige Forum. Hier sollte man regelmäßig positiv auffallen, indem man in Anwesenheit der Entscheidungsträger gut durchdachte Ideen liefert, statt ab und an mal einen spontanen Geistesblitz. Ist das im Alltag nicht möglich, sollte man etwa zweimal im Jahr um Feedback-Gespräche bitten. Die bieten dann auch Gelegenheit, über das Gehalt neu zu verhandeln.
Klagen wirken armseelig
Klagen über hohe Benzinpreise, Mieten und sonstigen Kosten helfen bei der Argumentation nicht und bewirken eher das Gegenteil. Wesentlich überzeugender ist es, wenn man darlegen kann, welchen Nutzen die Firma von der eigenen Person hat. Das können Vorschläge und Projekte sein, die dem Unternehmen zu mehr Gewinn verholfen haben oder auch Fortbildungen, von denen die Firma unmittelbar profitiert.
Gut vorbereitet in ein Gehaltsgespräch zu gehen, heißt auch, zu wissen, was man eigentlich fordert. Karriere-Coachs halten Steigerungen von vier bis sieben Prozent für realistisch. Mehr ist nur bei rasantem Wachstum der Firma denkbar und wenn der Mitarbeiter in hohem Maß zum Geschäftserfolg beigetragen hat. Im Gespräch kann man auch erstmal dem Chef den Vortritt lassen und um einen Vorschlag bitten. Fällt dieser zu gering aus, braucht man für das Mehr gute Argumente.
Wer mehr Geld fordert, muss auch in der Lage sein, mehr Leistung anzubieten. Das kann die Übernahme einer Führungsposition sein, eine Erweiterung des Aufgabenspektrums oder auch mehr wirtschaftliche Verantwortung für einen Geschäftszweig sein. Auch neue, noch nicht umgesetzte Ideen können mit eingebracht werden, denn oft ist die Bereitschaft mehr auszugeben höher, wenn es für etwas ist, was noch kommt und nicht etwas, was schon längst abgeschlossen ist.
Gehaltsextras nützlich für beide Seiten
Wenn der Gehaltszuwachs zu gering erscheint und der Chef signalisiert, dass mehr nicht drin ist, kann man auch zusätzliche Gehaltsextras vorschlagen. Von diesen profitieren beide Seiten, denn der Chef muss weniger Geld in die Hand nehmen und der Mitarbeiter kommt beim Nettolohn besser weg. Während bei einer Gehaltserhöhung nach Abzug der Einkommensteuer und Sozialabgaben oft nicht mal mehr die Hälfte tatsächlich auf dem Konto ankommt, sind Gehaltsextras in gewissem Umfang steuer- und sozialabgabenfrei.
Der Arbeitgeber kann beispielsweise die Betreuungskosten der Kinder bezuschussen oder ganz übernehmen. Die Lohnerhöhung kommt so ohne Abzüge beim Mitarbeiter Brutto gleich Netto an und für den Arbeitgeber stellt dies sogar eine Betriebsausgabe dar, die er steuerlich geltend machen kann.
Auch die betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit, eine Gehaltserhöhung für beide Seiten günstig zu gestalten. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen Teil des Gehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Dies kann im Rahmen einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds, einer Unterstützungskasse, per Direktzusage oder Direktversicherung geschehen. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden.
Finanzierung der Mobilität
Bis zu 44 Euro pro Monat kann der Arbeitgeber zudem in steuerfreie Gehaltsextras investieren. Wichtig ist, dass es sich um Sachbezüge handelt, der Mitarbeiter darf also die 44 Euro nicht in Form von Geld erhalten, um sich davon etwas zu kaufen. Dies ist insbesondere bei Tankgutscheinen wichtig, die nicht über einen bestimmten Betrag sondern eine Literzahl lauten müssen. Bezuschussen kann der Arbeitgeber auch die Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr. Dabei dürfen die 44 Euro nicht überschritten werden, denn hierbei handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Liegen die Gesamtkosten auch nur einen Cent darüber, muss der ganze Sachbezug versteuert werden.

Tanken auf Firmenkosten - auch das ist eine Form der Gehaltserhöhung.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein beliebtes Extra ist der Dienstwagen. Wird dieser auch privat genutzt, ist es mit der Steuerfreiheit vorbei. Der Mitarbeiter muss den geldwerten Vorteil versteuern und auch Sozialabgaben abführen. Wer viel für die Firma unterwegs ist, sollte ein Fahrtenbuch in Erwägung ziehen. So lässt sich der geldwerte Vorteil exakt berechnen. Wem dies zu aufwändig ist oder wer ohnehin viel privat fährt, der nutzt die Ein-Prozent-Pauschale. Dabei wird monatlich ein Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt.
Ist auch bei den Gehaltsextras keine Einigung zu erzielen, kann man versuchen, zusätzliche Urlaubstage herauszuschlagen. Dem Chef drohen, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn er nicht mehr bezahlt, sollte man allerdings nicht. Denn Mitarbeiter die dies tun, haben oft am meisten Angst, den Job zu verlieren – und das weiß auch der Chef.
Quelle: ntv.de