Ratgeber

Geld aus dem Ausland Bald kommt man leichter ran

Bankgeschäfte über Landesgrenzen hinweg werden für die deutschen Verbraucher einfacher. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, das die Aufnahme von Krediten und das bargeldlose Bezahlen im EU-Ausland erleichtern wird. Auch sollen Verbraucher künftig durch mehr Transparenz besser gegen kostenverschleiernde Lockvogel-Angebote geschützt sein. Deutschland setzte damit eine EU-Richtlinie um.

In Zukunft wird man in der EU auch per Lastschrift zahlen können.

In Zukunft wird man in der EU auch per Lastschrift zahlen können.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Klarheit bei Krediten


Wer künftig einen günstigen Kredit für ein Auto, Möbel oder Haushaltsgeräte sucht, soll mit der Richtlinie auch im Ausland leichter ein Angebot finden. Die europäische Richtlinie verpflichtet Kreditgeber, ihre Kunden mit einem EU-weit einheitlichen Formular über die tatsächlichen Kosten des Darlehens zu informieren. Auch die Werbung muss Kosten klar offenlegen. Die Regeln gelten für Verbraucherkredite und Ratenzahlungen, nicht aber für Immobilienkredite.


Banken und andere Unternehmen, die Geld verleihen, müssen nun unter anderem den effektiven Jahreszins angeben - also einschließlich Gebühren, Versicherungen und anderer Nebenkosten. Dies ist in Deutschland bereits obligatorisch, in anderen EU-Staaten aber nicht. Auch müssen Kreditnehmer einen detaillierten Tilgungsplan erhalten, was in Deutschland bisher nicht Pflicht war. Die neue Regelung legt außerdem Obergrenzen für die Gebühren fest, die Kreditgeber bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens erheben dürfen.


Es muss auch ohne Karte gehen


Bei Bestellungen sollen deutsche Verbraucher künftig auch im Ausland mit dem Lastschriftverfahren oder per Überweisung zahlen können - und nicht nur etwa mit der Kreditkarte. Damit soll es etwa Urlaubern leichter gemacht werden, die Kosten für ihr Ferienhaus zu begleichen, oder Studenten, die Miete für ihre Wohnung im Austauschjahr vom deutschen Konto abbuchen zu lassen. Überweisungen ins Ausland in Euro dürfen ab 2012 auch nur noch einen Tag dauern, bis dahin sind übergangsweise drei Tage erlaubt.


Der Bundesrat stimmte zudem einer Regelung zu, mit der das Widerrufs- und Rückgaberecht neu geregelt wird. Auch dadurch sollen Verbraucher etwa bei Kredit- oder Versicherungsverträgen besser gestellt werden.


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Quelle: ntv.de, AFP

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