Raser vor Gericht Bei hohen Strafen geht es ums Einkommen
24.07.2015, 12:01 UhrDer beste Schutz gegen hohe Bußgelder ist, sich an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu halten. Viele Autofahrer pfeifen dennoch aufs Tempolimit und müssen teuer für ihre Rasereien bezahlen. Aber auch hier gibt es Regeln.

Bevor ein hohes Bußgeld verhängt werden kann, müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten geprüft werden.
(Foto: dpa)
Wer gegen Verkehrsregeln verstößt und erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Allerdings dürfen es sich Richter beim Erheben dieser nicht zu einfach machen: Beim Verhängen von Geldbußen von mehr als 250 Euro müssen genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Zahlenden gemacht werden.
In einem verhandelten Fall wurde ein Autofahrer wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einhergehend mit Rechtsüberholen zu einer Geldbuße von 265 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Allerdings fehlten im Urteil jegliche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des betroffenen Fahrers. Dieser beanstandete den auch, dass das Bußgeld unverhältnismäßig hoch sei und wehrte sich mit einer Klage.
Das Amtsgericht Cloppenburg wies die Klage des Fahrers zunächst ab. Das Berufungsverfahren hatte hingegen Erfolg. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob das Urteil wieder auf (Az.: 2 Ss (OWI) 278/14). Demnach sind bei Geldbußen von mehr als 250 Euro wegen Überschreitens dieser Geringfügigkeitsgrenze in der Regel nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich. Nur bei geringfügigen Beträgen bedarf es laut Gericht keiner besonderen Klärung.
Das Urteil enthielt aber keinerlei Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten. Bei Geldbußen dieser Höhe seien die nur dann entbehrlich, wenn es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse gibt und der Betroffene auch keine Angaben zu ihnen macht, urteilte das Gericht.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Geldbuße nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Die dort für die einzelnen Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegten Bußgelder sind für den Regelfall der fahrlässigen Tatbegehung vorgesehen. Sie können aber bei vorsätzlicher Tatbegehung auch überschritten werden.
Quelle: ntv.de, awi