Ratgeber

Zu hohe Gebühren Billigflieger Ryanair abgemahnt

Der Billigflieger Ryanair hat erneut Ärger wegen zu hoher Gebührenforderungen bekommen. Das Unternehmen wurde von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg wegen falscher Preisangaben abgemahnt. "Passagieren wurden Luftsicherheitsgebühren berechnet, die nicht den festgelegten Beträgen entsprechen. Das ist irreführend und wettbewerbswidrig", sagte Ulrike Blum von der Wettbewerbszentrale.

Ryanair-Passagiere in Berlin-Schönefeld hätten 5,78 Euro statt der vom Bundesverkehrsministerium vorgeschriebenen Gebühr von 5,29 Euro zahlen müssen, sagte Blum. Auch am Flughafen Lübeck seien Fluggästen rund 50 Cent pro Flug zu viel berechnet worden. Am Flughafen Hahn im Hunsrück sind sogar mehr als fünf Euro zu viel an Gebühren angefallen. Inzwischen hat der Billigflieger nach eigenen Angaben reagiert: Man habe die bei der Ticketbuchung erhobenen Steuern umgehend an die in den vergangenen Monaten leicht gesunkenen Gebühren in Deutschland angepasst, sagte Ryanair-Sprecher Peter Sherrard.

Das irische Unternehmen war zuletzt wegen der Angaben zu den Flugkosten auf seiner Internetseite mit der britischen Verbraucherschutzbehörde OFT aneinandergeraten. Medienberichten zufolge musste Ryanair seinen Internet-Auftritt komplett erneuern, weil die Handelsaufsichtsstelle die Preisangaben als unzulässig ansah. Wegen des Webseiten-Umbaus konnten Passagiere vom vergangenen Freitag an drei Tage lang keine Flüge online bei Ryanair buchen.

Betroffene Passagiere können allerdings wenig tun, wenn ihnen überhöhte Gebühren abverlangt wurden. "Eine Klage lohnt sich bei den Beträgen nicht", sagte Edda Castell von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei künftigen Buchungen sollten Kunden Fluggebühren aber genau prüfen: "Es ist ohnehin fragwürdig, dass Billigflieger die Gebühren extra berechnen, anstatt direkt den Gesamtpreis anzugeben", sagte Castell. "Aber wenn sie die Kosten schon separat aufführen, dann müssen sie auch stimmen."

Quelle: ntv.de

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