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Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im September

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Auch im September ändert sich wieder eine Menge.

Auch im September ändert sich wieder eine Menge.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Ein weiterer bundesweiter Warntag steht an, Belege für KfW-Heizungsförderung können eingereicht werden, Coca-Cola wird teurer und die Frist für die Abgabe der Steuererklärung läuft für die meisten nun wirklich ab. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Geänderte Abgasnorm für neue Autos

Autos, Busse und andere Fahrzeuge in der EU sollen künftig weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe verursachen. Dies sollen stufenweise eingeführte Abgasnormen bewirken. Mit ihnen werden auch Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb, Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Komponenten/Systemen sowie an die Lebensdauer von Batterien eingeführt. Ab dem 1. September tritt die erste Stufe der neuen Abgasnorm "Euro 6e" in Kraft. Fahrzeuge, welche diese Norm nicht erfüllen, dürfen nur noch bis zum 31. August erstmals zugelassen werden.

Mit der ersten Stufe der "Euro 6e" wurden bereits seit September 2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen (RDE: Real Driving Emissions) herabgesetzt: für Stickoxide NOₓ von bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die Partikelzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34. Für die Erstzulassung von neuen Pkw sind diese Anforderungen ab 1. September verbindlich vorgeschrieben. Pkw, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA", wie der ADAC berichtet.

Bundesweiter Warntag

Der nächste bundesweite Warntag findet am 12. September statt, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ankündigt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Hierzu gehören verschiedene Medien und Kanäle wie zum Beispiel Fernseh- und Radiosender, das Internet oder auch Mobiltelefone.

Ab 11 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel. Gegen 11.45 Uhr ist die Entwarnung auf gleichem Wege geplant.

Strategie für die Warnung in Deutschland ist, die Bevölkerung auf vielen Wegen warnen zu können. Dieses Vorgehen entspricht dem sogenannten Mehrkanalansatz oder "Warnmittelmix". Hierfür hat der Bund das Modulare Warnsystem (MoWaS) entwickelt, das er betreibt und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen nutzt.

Coca-Cola wird teurer

Im neuen Monat müssen sich Verbraucher wohl auf höhere Preise für Coca-Cola-Produkte einstellen. "Die Preisanpassung liegt im Schnitt aller Produkte und Packungen im einstelligen Prozentbereich", sagte Florian von Salzen, Geschäftsführer Coca-Cola Europacific Partners Deutschland, der "Bild"-Zeitung. Insider gehen laut dem Bericht eher von neun als drei Prozent aus. Die Preissteigerung betrifft demnach das komplette Sortiment und wohl den Handel. Womit unklar ist, wie stark Kunden von dem Schritt betroffen sein werden. Gemutmaßt wird, dass ein Kasten mit zwölf Ein-Liter-Flaschen künftig 19,99 Euro kosten könnte - plus Pfand.

Disney+ geht gegen Passwort-Sharing vor

Der Streaming-Dienst Disney+ unterbindet ab kommendem Monat das Teilen eines Accounts außerhalb des eigenen Haushalts. Ab dem neuen Monat darf ein Account des Dienstes nicht mehr in mehreren Haushalten verwendet werden.

Das gesamte Streaming-Angebot von RTL+ bekommen Sie im Premium-Abo ab 6,99 Euro im Monat.

Belege für KfW-Heizungsförderung können eingereicht werden

Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, konnten bereits seit Ende Februar Anträge bei der Förderbank KFW stellen. Zunächst gilt das nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Ab September können nun auch die Belege dafür digital eingereicht werden. Laut der KfW könnten nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober beginnen.

Hintergrund der Förderungen ist das Heizungsgesetz der Bundesregierung, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.

Wie hoch der voraussichtliche Zuschuss­betrag für einzelne energe­tische Maß­nahmen ist, hängt davon ab, wie hoch die förder­fähigen Kosten sind. Die KFW berücksichtigt bei einem Einfamilien­haus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon erhalten Eigentümer maximal 70 Prozent als Zuschuss, also bis zu 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungs­zuschlag in Höhe von 2500 Euro erhalten werden.

Welche Heizungsalternativen sich für einen Tausch anbieten, lesen Sie hier.

Oktoberfest startet im September

Es darf wieder in großer Runde gebechert werden. Wo? In München. Auf dem Oktoberfest. Wann? Vom 21. September bis zum 6. Oktober.

Regeln für Handgepäck an Flughäfen werden verschärft

Die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck an den Flughäfen werden wieder strenger. Passagiere dürfen ab dem 1. September Flüssigkeiten wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. Darauf weist die Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin.

Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomografie-Technik (CT). Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war zuletzt an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte.

Schulstart in den letzten Bundesländern

Als letzte Bundesländer sind Baden-Württemberg und Bayern in die Sommerferien gestartet und beenden diese auch als letzte. Ab dem 9. September müssen wieder in Baden-Württemberg Schulbrote geschmiert werden. Am 10. September haben dann auch alle Schüler und Lehrer in Bayern wieder in der Schule anzutreten. In Berlin und Brandenburg ist der 2. September der erste Schultag.

M+S-Winterreifen nur noch bis Ende des Monats erlaubt

Am 30. September läuft die Übergangsfrist für Winterreifen mit "M+S"-Kennzeichnung aus. "M+S" steht für Matsch und Schnee. Vor 2018 hergestellte Reifen, die nur eine "M+S"-Kennzeichnung tragen, haben nur noch Bestandschutz bis zum Ende des Monats. Wer bei winterlichem Wetter mit diesen Reifen unterwegs ist, riskiert ab Oktober ein Bußgeld.

Saisonale Reservierungspflicht endet

Ab dem neuen Monat endet auf den meisten Strecken die saisonale Reservierungspflicht für viele internationale Zugverbindungen der Deutschen Bahn (DB). Diese war im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland eingeführt worden, um die erwartete außergewöhnlich hohe Nachfrage bei internationalen Verbindungen zu bedienen.

Registrierung für Organ- und Gewebespende auch über Krankenkassen-App

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende hat bereits im März unter organspende-register.de seinen Betrieb aufgenommen. Hier können Verbraucher ihren Willen zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion dokumentieren. Das Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Bis Ende September soll das Portal um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert werden. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.

Steuererklärung - Frist läuft ab

Wie bereits in den vergangenen Jahren muss die Steuererklärung erneut ausnahmsweise erst später beim Finanzamt abgegeben werden. Nämlich bis zum 31. August. Da dies aber ein Samstag ist, muss die Erklärung erst am 2. September dem Finanzamt vorliegen.

Normalerweise müssten Steuerzahler die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli 2024 abgeben. Wohl noch immer wegen der Nachwehen der Corona-Pandemie und mutmaßlich auch wegen sich stapelnder Grundsteuererklärungen beziehungsweise wegen der Widersprüche gegen die entsprechenden Bescheide verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Eine noch längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Dann ist der Stichtag der 31. Mai 2025. Da auch dies ein Samstag ist, muss die Erklärung erst bis zum 2. Juni 2025 im Kasten sein.

Eine Bitte um nochmalige Fristverlängerung muss entgegen der Regelung in der Vergangenheit gut begründet werden - telefo­nisch, schriftlich oder direkt über ELSTER. Bei der Bitte um Verlängerung sollte ein realistisches Datum angegeben werden, zu dem die Erklärung vorliegen wird, etwa einen oder zwei Monate später. Der Antrag sollte aber möglichst vor Ablauf der Frist, also vor dem 2. September erfolgen.

Quelle: ntv.de

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