Ratgeber

Platz da! Das gilt für Radler beim Überholen

Manchmal herrscht auch auf dem Radweg Stau.

Manchmal herrscht auch auf dem Radweg Stau.

(Foto: imago/Seeliger)

Deutschland bewegt sich. Gut so. Viele nutzen dazu auch das Rad. Doch während manche eher gemächlich unterwegs sind, mögen es andere sportlich. Letztere sollten beim Vorankommen ein paar Regeln beachten - auf dem Radweg und der Straße.

Für sportive Geister oder solche, die es eilig haben, können gemütliche Gelegenheitsradfahrer schon ein Ärgernis sein. Werden Langsamfahrer doch gerne als weitere Zumutung im Großstadtdschungel empfunden, die es gilt schnellstmöglich hinter sich zu lassen. Meist wird dann noch kräftiger in die Pedalen getreten, um an der beweglichen Barriere vorbeizukommen.

Doch Vorsicht: Wer meint, einfach irgendwie überholen zu dürfen, irrt. Denn auch für Radfahrer gelten hier Regeln. Und die gelten analog zum Überholvorgang mit dem Pkw - auch auf dem Radweg und der Straße. Was bedeutet, dass das Überholen bis auf wenige Ausnahmen nur links zulässig ist.  Dies ist in der Straßenverkehrsordnung so festgelegt. Dort heißt es unter anderem:

  • Es ist links zu überholen.
  • Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
  • Das Überholen ist unzulässig (...) bei unklarer Verkehrslage oder wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen untersagt ist.

Und genau wie beim Pkw muss der Radler auf einen ausreichenden Seitenabstand achten, auch wenn dieser nicht so groß sein muss wie bei einem Auto. Dennoch sollten Überholwillige immer auch Schlenker des Vordermannes einkalkulieren, welche unter anderem durch Unebenheiten des Radweges oder der Straße verursacht sein können. Oder auch vor Schreck, wenn plötzlich ein anderer Radfahrer an einem vorbeizieht. Deshalb sollte im Zweifelsfall auch die Klingel genutzt werden, um auf das Überholmanöver aufmerksam zu machen, obwohl der Einsatz von solchen Schallzeichen innerhalb geschlossener Ortschaften nur in Gefahrensituationen erlaubt ist. Aber im Falle einer vergleichsweise leisen Fahrradklingel heiligt der Zweck die Mittel. 

Zudem sollte der Überholende auch die Breite des Radweges oder den auf der Straße zur Verfügung stehenden Platz mit einkalkulieren. Radfahrern ist es außerdem untersagt, auf den Gehweg auszuweichen.  

Ebenfalls in der Straßenverkehrsordnung ist im Übrigen auch die Ausnahme für das Linksüberholen für Radler benannt. Dort heiß es: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Gemeint ist hier das alltägliche Szenario, dass sich vor einer Ampel eine Schlange bildet oder aber die Verkehrsteilnehmer in einem Stau stecken.    

Doch egal ob rechts oder links - beim Überholen ist Entscheidend, dass die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden darf. Bei Missachtung droht ein Bußgeld oder aber im Falle eines Unfalls eine erhöhte Haftung.

Quelle: ntv.de, awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen