Richtig planen Der Staat erbt nichts
20.01.2009, 14:08 UhrWenn es ums Erbe geht, kann sich auch eine sonst harmonische Familie schnell in die Haare kriegen. Um das zu verhindern, sollten Sie sich schon frühzeitig darum kümmern, dass Ihr Nachlass auch tatsächlich so verteilt wird, wie Sie es wollen. Seit dem 1. Januar 2009 gelten für Erbschaft und Schenkung neue Regeln.
Auf den letzten Drücker hat sich die große Koalition im vergangenen Jahr auf die neue Erbschaftssteuer geeinigt. Gewinner der Reform sind nahe Familienangehörige wie zum Beispiel der Ehepartner, Kinder oder auch Enkel eines Verstorbenen oder eines Schenkenden. Für diese Personengruppen sind die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen deutlich angehoben worden.
Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei bekommen, Kinder immerhin bis zu 400.000 Euro. Für sie ist das fast das Doppelte im Vergleich zur alten Erbschaftssteuer.
Verlierer der Reform
Zu den Verlierern der Reform gehören insbesondere entfernte Verwandte, aber auch schon Geschwister und die Nichten und Neffen eines Verstorbenen. Wenn Erben mit einem Partner ohne Trauschein zusammen leben, gehören auch diese zu den Verlierern. Für diese Personengruppen gelten seit dem neuen Jahr höhere Steuersätze. Zwar wurde auch für sie der Freibetrag angehoben. Sobald dieser jedoch überschritten ist, fallen mindestens 30 Prozent Steuern an.
Für Geschwister, Neffen und Nichten sowie Nichtverwandte wird vor allem das Erbe von Immobilien deutlich teurer. Früher wurden Immobilien aufgrund anderer Bewertungskriterien häufig nur mit 60 bis 65 Prozent des eigentlichen Wertes angerechnet. Jetzt ist der Verkehrswert entscheidend.
Zusätzlich zu den Freibeträgen können enge Familienangehörige das Haus nun komplett steuerfrei bekommen, sofern die Immobilie nicht über 200 Quadratmeter groß ist. Voraussetzung dafür ist, dass die engen Angehörigen das Haus noch mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.
Vermögensnachfolge frühzeitig klären
Wer größere Vermögen steuerfrei in der Familie halten will, kann auch über eine Schenkung nachdenken. Die Freibeträge und Steuersätze greifen hier wie bei einer Erbschaft. Der Vorteil: Alle zehn Jahre können die Freibeträge im vollem Umfang erneut genutzt werden.
Quelle: ntv.de