Ratgeber

Berauscht am Bodensee Deutsches Fahrverbot gegen kiffende EU-Bürger?

Nicht nur Alkohol am Steuer kann zum Führerscheinentzug führen. Auch wem hierzulande Cannabis im Blut nachgewiesen wird, muss um seinen Lappen fürchten. Doch was, wenn im Heimatland des Kiffers andere Regeln gelten?

Viel Rauch um nichts?

Viel Rauch um nichts?

Die deutschen Behörden dürfen auch gegen Autofahrer aus dem EU-Ausland, die hierzulande mit geringen Drogenmengen im Blut ertappt wurden, Fahrverbote verhängen. Solch ein Fahrverbot darf aber nicht unbegrenzt gelten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Überdies müssen die Bedingungen für die Aufhebung des Verbots "verhältnismäßig sein", heißt es im Urteil. (Az.: C-260/13)

Im vorliegenden Fall war eine Autofahrerin aus Österreich in eine Polizeikontrolle am Bodensee geraten und bei ihr eine geringe Menge Cannabis im Blut festgestellt worden. Obwohl laut dem ärztlichen Protokoll die Frau nicht merkbar unter Drogeneinfluss stand, wurde gegen sie ein Fahrverbot verhängt. In Österreich wurde die Fahrerin hingegen weiterhin als zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet angesehen und behielt demnach ihren Führerschein. Die österreichischen Behörden schreiten nämlich nur ein, wenn eine fehlende Fahreignung wegen des Konsums berauschender Mittel medizinisch festgestellt wird oder wenn Anzeichen bestehen, die eine Abhängigkeit von diesen Mitteln vermuten lassen.

Der EuGH hat entschieden, dass einem Führerscheininhaber von einem anderen Mitgliedstaat das Recht abgesprochen werden kann, in seinem Hoheitsgebiet zu fahren. Voraussetzung ist, dass ein Verkehrsverstoß begangen wurde, der geeignet ist, eine fehlende Fahreignung herbeizuführen. Allerdings dürfe dieses Recht nicht unbegrenzt verwehrt werden, und die Bedingungen für seine Wiedererlangung müssten den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Demnach wird der Frau die Fahrerlaubnis erneut erteilt, wenn sie in einem medizinischen Gutachten nachweist, ein Jahr lang keine Drogen konsumiert zu haben.

Unabhängig von solch einem Gutachten muss die Fahrerlaubnis spätestens nach fünf Jahren erneut erteilt werden. Der EuGH bezeichnete dieses Vorgaben als "wirksames Mittel" für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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