Unfälle und Schadensersatz Ehrenamtliche richtig absichern
17.08.2010, 08:17 UhrMehr als 23 Millionen Menschen sind in Deutschland in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv. Ihr Einsatz reicht von Wohlfahrtsverbänden über Katastrophenschutz bis hin zu Sportvereinen, Kirchengemeinden und Bildungseinrichtungen. Ungewissheit besteht allerdings meist darüber, ob auch Versicherungsschutz besteht.

Bei der Schulhofgestaltung packen die Eltern gerne mal an - doch sind sie auch versichert?
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Der Kassenwart eines Flugsportvereins verwaltet oft Vermögensmassen, die die Millionen-Euro-Grenze schon mal übersteigt. Macht dieser einen Fehler und es besteht kein Versicherungsschutz, besteht die Gefahr, dass er mit seinem privaten Vermögen haften muss. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung.
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht des Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet", heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und ist nicht mal teuer. Policen für Singles gibt es bereits ab 40 Euro pro Jahr und für Familien ab rund 60 Euro pro Jahr, wie auch unser Vergleichsrechner zeigt.
Fügt man einem anderen bei der Ausübung des Ehrenamtes einen Schaden zu, kann sich dieser aussuchen, ob er die Person direkt oder die Organisation, für die diese Person tätig ist, in Anspruch nimmt. Ausgenommen von der Privathaftpflichtversicherung sind Personen, die ehrenamtlich ein leitendes Amt oder eine so genannte "verantwortliche" Tätigkeit in einer Organisation oder einem Verein ausüben. Bei Ehrenämtern im Dienst von Städten und Kommunen besteht über diese Versicherungsschutz. Vereine und Organisationen können freiwillig eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Drei unterschiedliche Policen
Die Betriebs- und Vereinshaftpflichtversicherung springt bei Schadensersatzansprüchen ein, die ein Geschädigter direkt von der Organisation oder dem Verein einfordert. Diese Police sollte die freiwilligen Helfer mit einschließen. Im Vertrag wird eine genaue Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit festgehalten. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert beispielsweise Vereinsvorstände gegen finanzielle Schäden, die sie verursachen. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist für alle wichtig, die Feste und Veranstaltungen durchführen. Wenn Menschen und insbesondere Kinder in geselliger Stimmung zusammenkommen, besteht ein erhöhtes Schadensrisiko, das beispielsweise auf Fehler beim Aufbau von Zelten, Tribünen und Tanzflächen zurückzuführen ist.
Der zweite wichtige Baustein ist die Unfallversicherung. Vereine und Organisationen funktionieren in diesem Bereich wie Unternehmen. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie kommt für Personenschäden auf, die einem selbst zustoßen. Ein Verein muss beispielsweise Beiträge für die ehrenamtlich Engagierten an die gesetzliche Unfallversicherung abführen. Das Sozialgesetzbuch VII regelt, welche Ehrenamtlichen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Im Einzelnen sind dies Ehrenamtliche:
- in Rettungsunternehmen,
- in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, deren Verbänden oder Arbeitsgemeinschaften sowie in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften,
- im Bildungswesen,
- im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege,
- in landwirtschaftsfördernden Einrichtungen und in Berufsverbänden der Landwirtschaft,
- in privatrechtlichen Organisationen, die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung, von Kommunen oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen handeln,
- die wie Beschäftigte tätig sind (zum Beispiel Übungsleiter in Sportvereinen).
Leistungen und Träger der Unfallversicherungen
Im Fall einer Verletzung des Ehrenamtlichen, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Betreuung. Sind die Folgen der Verletzung dauerhaft, spricht man von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit. Unter bestimmten Vorraussetzungen wird auch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Diese gleicht bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit nur rund zwei Drittel des Einkommensverlustes aus. Die zusätzliche private Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert. Nach der Privathaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine weitere wichtige Police.
Wer beispielsweise für den Verein eine gesetzliche Unfallversicherung abschließen möchte, muss sich an die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen wenden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind. Je nach Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. So ist beispielsweise für den nichtstaatlichen karitativen Bereich die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege zuständig. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist Anlaufstelle für den kirchlichen Bereich sowie Sportvereine und viele andere Vereine.
Viel ehrenamtliches Engagement findet allerdings auch außerhalb von Vereinen und Organisationen zum Beispiel im Rahmen von Bürgergruppen oder Anwohner-Initiativen statt. Hier haben die Bundesländer Sammelverträge mit den Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Innerhalb dieser Sammelverträge sind Freiwillige versichert, die keinen privaten oder gesetzlichen Unfallschutz haben. In einigen Bundesländern haben sie sogar einen Haftpflichtversicherungsschutz. Die Beiträge hierfür zahlen die Länder.
Quelle: ntv.de