Geld für vertane Urlaubszeit Ferien auf der Baustelle
05.09.2008, 10:45 UhrBaulärm, Schmutz und eine unfertige Hotelanlage müssen Urlauber nicht akzeptieren. In solchen Fällen ist nicht nur eine Minderung des Reisepreises fällig. Wenn die Belastung so groß war, dass an Erholung nicht zu denken war, kann man vom Reiseveranstalter auch eine Entschädigung für vertane Urlaubszeit verlangen. So entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 504 C 4727/07).
Geklagt hatte ein Urlauber, der während seiner Pauschalreise in einer Bungalowanlage untergebracht war, an der noch gearbeitet wurde. Zeugen zufolge begannen die Bauarbeiten oft schon um 7.00 Uhr und sie hörten nicht vor den späten Abendstunden auf. In der Hotelanlage habe außerdem Bauschutt herumgestanden. Die Reise sei in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen, urteilte das Gericht. Eine Minderung des Reisepreises um 50 Prozent sei angemessen, ebenso eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro pro Tag.
Generell sind solche Forderungen aber nur aussichtsreich, wenn man die Vorwürfe auch beweisen kann. Geplagte Urlauber sollten also die Lärmbelastung an Ort und Stelle protokollieren und Fotos von den übrigen Ärgernissen machen.
Quelle: ntv.de